Im Zuge der Bearbeitung von Rechtschutzangelegenheiten hat sich die RSS Rechtsschutz-Service GmbH (kurz RSS) wiederholt als potentiell gefährlich offenbart.
Die RSS ist derzeit mit der Abwicklung von Leistungsfällen für die Rechtsschutzversicherungen Allrecht, DEURAG und Ideal Versicherungen tätig und Betreiber der Internetseite http://deurag.empfehlungsanwalt.de/.
Ausweislich des -> Impressums ist die RSS ein Unternehmen der DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG (kurz: DEURAG), welche wiederum in die SIGNAL IDUNA Gruppe eingebunden ist. Die RSS ist unter service@rss-rechtsschutzservice.de erreichbar. Unter der Domain www.rss-rechtsschutzservice.de ist jedoch nur eine Anzeige „ist in Kürze erreichbar – is coming up soon“ ersichtlich, wobei auf dieser Internetseite noch nicht einmal ein Impressum angegeben ist.
In mehreren Fällen sind zu Unrecht Leistungsablehnungen erfolgt. Zudem wird die Leistungsbearbeitung massiv um Monate verzögert, indem unnötige, teils auch bereits vorliegende Unterlagen angefordert werden. Die Bearbeitung jeder Antwort dauerte zudem regelmäßig mindestens zwei Wochen an, wobei in nahezu jedem Fall auch nach Ablauf dieser Zeit erst auf telefonische Nachfrage, „die Bearbeitung ausnahmsweise vorzogen“ wurde. In einer überwältigenden Mehrheit der in der Kanzlei bearbeiteten Fällen geriet die RSS mit der Erteilung einer Deckungszusage (durch unberechtigte Ablehnung, Verzögerung und Untätigkeit) in Verzug, so dass die Mandanten mit der Verfolgung Ihrer Rechte warten mussten, was im Ernstfall auch zu einer Verjährung der Ansprüche führen könnte. Weder die Inaussichtstellung eines Ombudsmannsverfahrens noch einer Deckungsklage brachten Verbesserungen mit sich. Auch hinsichtlich der Leistungserbringung (Kostenübernahme) sind Fälle von unberechtigten Kürzungen und Zahlungsverzuges zu verzeichnen gewesen, was das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant nachhaltig schädigen kann.
Mein Rat:
Aus vorgenannten Gründen sollten Versicherungsvermittler und Kunden unbedingt und auf unbestimmte Zeit davon absehen, (sich) bei den oben genannten Rechtsschutzversicherungen Allrecht, DEURAG und Ideal einzudecken und stattdessen auf andere Anbieter ausweichen. Solange die RSS als Abwickler der Schadensfälle auftritt, ist nicht mit einer Besserung der Situation zu rechnen.
Kunden dieser drei Gesellschaften wird angeraten, sich kurzfristig um anderweitige Deckung zu bemühen und anschließend ihre bestehenden Verträge dort zu kündigen.
Rechtsanwälte, deren Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung der drei genannten Gesellschaften aufwarten, sollten die Abwicklung über den Versicherer konsequent ablehnen und stattdessen an den Versicherungsvermittler oder einen versierten Versicherungsberater verweisen.
Auch ich habe Probleme mit der RRS Versicherung ????? habe etwa vor Fünf Jahren bei der Allrecht Versicherung eine komplett Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und war immer sehr zufrieden. Aber seid diese RRS Schadensstelle die Regulierung macht, sitze ich auf meinen Anwaltskosten. Es ging im Arbeitsrechtsschutz, 645€ Mein Anwalt versteht da auch nicht, und ich aber schon zwei Einschreibebriefe dort hin geschickt…… keine Reaktion. Aus der Versicherung kann ich leider erst nächstes Jahr raus. Wollte die Versicherung umändern in einen reinen Fahrzeug Rechtsschutz für ein Fahrzeug aber die melden sich einfach nicht. Da geht jetzt schon seid Oktober. Der Beitrag wird immer schön abgebucht. Und der Anwalt will jetzt das Geld von mir. Tolle Versicherung…….. kann ich jedem nur abraten sich dort zu versichern. Und wenn man dort in Wiesbaden anruft, wird man fresch abserviert!!!
Hallo …das gleiche mit mir…die Rss-Versicherung hat schriftlich eine Deckungszusage gemacht . Und nach 4,5 Monaten die Zusage zurück gezogen.
Meine Anwältin will von mir für die Sache, Klage beim Sozialgericht, über 700 Euro und die Frist der Klage Einreichung endet Mitte Januar,also in 12 Tagen….Supper…oder
Ja, hier ebenso sehr schlechte Erfahrungen:
– keine Reaktionen trotz mehrfacher Nachfragen,
– grundlose Ablehnung von Leistungen
wie ein großes, schwarzes Loch die RSS Rechtsschutz Service GmbH.
Hallo zusammen,
ich habe die Rechtsschutzversicherung dieses Jahr über das Check24-Portal ausgewählt und zwar nur aus folgendendem Grund: sie ist eine der wenigen bei denen der Bereich „Privat“ – abgesehen von einigen bestimmten „Leistungsbausteinen“ – keine Wartezeit beinhaltet. Im Verhältnis zu anderen ist sie aber auch nicht die günstigste.
Nun hatte ich aufgrund eines Todesfalls in der Familie einen Rechtsanwalt in Sachen Erbrecht aufgesucht und ein erstes Beratungsgespräch geführt. Mein RA hat anschließend die Rechnung an die Versicherung geschickt. Etwa 2 Tage später kam die Antwort von der RSS: Kostenübernahme abgelehnt mit völlig falscher Begründung. Versicherungsfall wäre vor Ablauf der 3 Monate Wartezeit eingetreten.Rechnen kann ich selber, lesen aber auch.
Selbst ich als „Versicherungs-Laie“ bin durchaus in der Lage die Versicherungsbedingungen zu lesen. Mein konkreter Rechtsfall „Erst-Beratung in Sachen Erbrecht“(§ 2k ARB) fällt nicht in den Leistungsbereich der unter die 3 Monate Wartezeit fällt (siehe § 4.1 Abs.5 ARB). Weitere Ausführungen hebe ich mir für das Widerspruchschreiben auf.
Ich werde es aber morgen erstmal freundlich telefonisch probieren. Mal schauen was die von der RSS sagen. Nach den Kommentaren hier, bin ich aber alles andere als zuversichtlich.
Ich werde euch berichten.
Beste Grüße
Hallo zusammen,
ich muss sagen ich war positiv überrascht. Nach einem kurzen Telefonat konnte sich das Missverständnis klären und die Deckungszusage wurde erteilt. Noch am selben Tag hat die Rechtsschutzversicherung die Zahlung an meinen Rechtsanwalt angewiesen und das Geld war zwei Tage später auch tatsächlich eingegangen. Ich muss sagen, ich bin angenehm überrascht und zufrieden.
Kann nur sagen: Nach einer ersten Absage sollte man nicht sofort aufgeben sondern die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen 😉 . Hoffentlich hilft das. Man kann nie wissen….
An einen Wechsel denke ich nun gar nicht mehr…:)
Viele Grüße
Vielen Dank für diesen Beitrag. Dem kann ich nur beipflichten – man sollte die Versicherungsbedingungen sorgfältig lesen!
Was die telefonische Kontaktaufnahme angeht, sind die Erfahrungen hier leider anders. Am Telefon wurde gern schnell und viel versprochen. Doch kam es zu oft vor, dass die Zusagen nicht eingehalten worden sind, so dass in die mündlichen Aussagen kein Vertrauen mehr besteht.
Am erfolgreichsten war das direkte Einreichen einer Beschwerde an die RSS und in Kopie an das Beschwerdemanagement des jeweiligen Versicherers. In dieser Kombination dauerte es regelmäßig weniger als eine Woche und alle Forderungen wurden erfüllt (teilweise sogar übererfüllt).
Nichts desto trotz bleibt ein fader Beigeschmack: warum wird/wurde denn nicht gleich zu Beginn sauber gearbeitet, sondern abgelehnt oder – viel schlimmer noch – alles lange hinausgezögert? Einerseits darf an der Kompetenz gezweifelt werden bzw. muss kann man geneigt sein, böse Absichten zu unterstellen. Andererseits geht der Zweck des Vertrages – nämlich das Interesse am Rechtsschutz – verloren, wenn es darauf ankommt, dass etwas schnell geschieht (zum Beispiel weil Fristen abzulaufen drohen) und der Versicherer hier fehlerhaft entscheidet oder sich viele Wochen Zeit lässt…
Ich habe auf Anwaltsseite ebenfalls sehr schlechte Erfahrungen mit DEURAG/RSS gemacht. Seit mittlerweile fast zwei Monaten laufe ich meinen (gar nicht mal sehr hohen) Gebühren für zwei Arbeitsgerichtsverfahren hinterher. Vier Schreiben blieben bis dato komplett ohne Reaktion. Auf telefonische Nachfrage wurde bestätigt, dass die Kontaktdaten schon stimmen, aber alle Schreiben, Faxe und Mails irgendwie nicht eingegangen seien. Aus meiner Sicht ist das eine klare Masche. Ich werde künftig wohl die Kostenabwicklung über RSS konsequent ablehnen und kann nur jedem empfehlen, sich für einen anderen Rechtsschutzversicherer zu entscheiden.
Und ein weiterer Fall…ich warte seit Anfang April (!!!) auf eine Deckungszusage. Es geht um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit und die gegnerische Partei macht finanzielle Ansprüche geltend. Es wäre also Eile geboten. Unser Anwalt hat die bisherigen Tätigkeiten freundlicherweise noch nicht in Rechnung gestellt und wartet auf eine Reaktion der RSS. Trotz mehrfacher Nachfrage und Aufforderung zur Entscheidungsfindung warten wir noch immer. Und jedes Mal die gleiche Show: Man nimmt das Anliegen sehr persönlich und wird es dem Kollegen und dem Teamleiter auf den Tisch legen und eine bevorzugte Bearbeitung anregen. Das ist meiner Meinung nach eine kalkulierte Masche. Man versucht es so lange herauszuziehen, bis dem VN die Luft ausgeht. Würde man sich bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge genauso träge verhalten, würde es noch keine Woche dauern, bis die Maschinerie ins Rollen kommt und die Versicherungsgesellschaft alle Register zieht. Ein Trauerspiel auf Kosten derer, die eine Versicherung abgeschlossen haben, in dem Glauben, dass ihnen geholfen wird, wenn es ohnehin schon schwierig genug wird. Stattdessen kämpft man jetzt an zwei Fronten…Na prima!
Nie mehr DEURAG, Allrecht usw.!
Ich bin seit 2011 bei DEURAG versichert geworden. Jetzt habe Ich die Kündigung von Versicherung mit Begründung“ Grundsatz der Vertragsfreiheit“ erhalten. Ich habe noch während der Zeit 2 Bearbeitung Fälle.Die Kündigung ist am Ende März, wie es im Brief steht. Ich wollte wissen wie wird es sein mit der Kosten und DEURAG hat mich weiter geleitet an RSS GmbH, und wollen mir kein Antwort geben ,obwohl Ich zur Zeit dort noch versichern bin.Was kann Ich Unternehmen? Darf Ich als Kunde Wiederspruch gegen die Kündigung angeben?
Liebe Leserin, lieber Leser, vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihr Interesse.
Grundsätzlich ist es so, dass Versicherer in der Wahl ihrer Vertragspartner frei sind und ebenso in der Entscheidung, einen Vertrag fortzusetzen oder zu kündigen. Vor allem in der Rechtsschutzversicherung ist dabei zu beobachten, dass Versicherer nach dem zweiten oder dritten Schadensfall bereits die „Notbremse“ ziehen und das Vertragsverhältnis beenden. Anhand der üblichen Vertragsbestimmungen muss der Versicherer jedoch laufende und unter bestimmten Umständen auch noch zukünftige Fälle abdecken und die versicherten Kosten tragen. Allerdings wird es für den Versicherungsnehmer regelmäßig schwierig, einen neuen Vertragspartner zu finden, wenn vorher eine Kündigung durch den Versicherer und vor allem wegen Schadenhäufigkeit ausgesprochen worden ist. Ein Widerspruchsrecht dagegen besteht in aller Regel nicht.
Bitte beachten Sie aber, dass vorgenannte Aspekte für den Standardvertrag gelten. In Ihrem individuellen Vertrag könnten diese Punkte möglicherweise anders geregelt sein. Dies wäre zum Beispiel vorstellbar bei einem älteren Vertragswerk, einem Aktionsangebot oder dem Abschluss über einen Rahmenvertrag. Von daher sollten vor einer Entscheidung alle Umstände im Detail geprüft werden. Hierfür stehen Ihnen die örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierte Rechtsanwälte oder auch die Zunft der („echten“) Versicherungsberater zur Verfügung. Gern kann auch unsere Kanzlei in einer solchen Sache für Sie tätig werden. Fragen Sie am Besten telefonisch oder per E-Mail bei uns an.
Besten Dank und viele Grüße,
Ihre Kanzlei NLG Plus