Es scheint (jedenfalls bei einigen Gesellschaften) in Mode gekommen zu sein, einfach nicht zu reagieren – völlig egal, was man unternimmt:
29.04.2019 – Vertretungsanzeige und Anforderung Antragskopie
10.05.2019 – Erinnerung an Kopie
17.05.2019 – Einleitung Ombudsmannverfahren
10.08.2019 – Nachfrage zum Bearbeitungsstand
12.08.2019 – Zwischeninfo, dass Versicherer noch nicht geantwortet hat
11.09.2019 – Antwort des Versicherers, jedoch völlig ohne Sinn – und ohne Kopie des angeforderten Antrag; zudem Info des Ombudsmannes, dass bei Prüfungsverfahren derzeit die anvisierten 90 Tage Bearbeitungszeit mehr als deutlich überschritten werden
13.09.2019 – Fristsetzung an Versicherer über Ombudsmann
26.09.2019 – keine Reaktion, daher nun Klageankündigung
Es ist beschämend für einen Krankheitskostenvollversicherer, wenn er es binnen fünf Monaten nicht schafft, eine simple Antragskopie zu übersenden (obwohl er nach § 4 Abs. 3 VVG sogar dazu verpflichtet ist). Nun muss mein Mandant deswegen sogar Klage einreichen, weil er in einer so einfachen Angelegenheit einfach nur sein Recht wahrnehmen möchte. Was würde ihn wohl erwarten, wenn er eines Tages mal eine teure Leistung braucht, von der sein Leben abhängt? Lässt man ihn dann ebenfalls so im Stich und wartet auf seinen Tod, damit er nicht mehr klagen kann?
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