Wer unter den Selbständigen kennt das nicht?
Irgendwann unterwegs fällt einem ein, dass man doch noch etwas fürs Büro kaufen wollte…
Gesagt – getan.
Rein in den Laden, gesucht, gefunden, Kasse, Barzahlung, wieder rein ins Auto und weiter gehts.
Am Abend dann die Überaschung – Kaufbeleg weg; vermutlich in der Eile des Gefechts an der Kasse liegen lassen.
An diesem Punkt gibt der Unternehmer häufig auf – denn er kennt den Satz „keine Buchung ohne Beleg“.
Aber – das Steuerrecht hat auch hierfür eine Lösung. Das Stichwort lautet EIGENBELEG.
Für alle, die das interessiert gibt es hier ein tolles Urteil zu lesen