Eine Unterversicherung liegt vor, wenn – wie der Name schon sagt – weniger versichert ist, als man hätte versichern müssen, zum Beispiel wenn Ihr Hausrat oder Geschäftsinhalt 100.000 Euro wert ist, aber nur 50.000 Euro versichert sind.
Kommt es hier nun zu einem Schadenereignis, kürzt der Versicherer gem. § 75 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/75.html ) die Leistung in diesem Verhältnis. Bei einem 10.000 Euro Schaden würden also nur 5.000 Euro erstattet werden.