Zu Gefahrerhöhungen gibt es zahlreiche Regelungen in den Verträgen. Diese halten sich aber meist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der §§ 23 ff. VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/23.html). Demnach darf der Versicherungsnehmer keine Erhöhung der Gefahr ohne Einverständnis des Versicherers vornehmen bzw. wenn dies ohne sein Zutun erfolgt ist, muss er den Versicherer hierüber informieren.
Meldung von Gefahrerhöhungen
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