Derzeit beträgt der Höchstrechnungszins noch 1,75%. Ab 1. Januar wird er (mittlerweile zum 5. Mal in Folge) gesenkt und beträgt dann nur noch 1,25%.
Dies ist der Zinssatz, mit welchem ein Versicherer höchstens für seinen Deckungsstock maximal als Vorausberechnung ansetzen darf (wohlgemerkt darf, nicht muss). Umgangssprachlich wird er auch oft Garantiezins genannt. Dies ist jedoch sachlich falsch – denn kein Versicherer garantiert Ihnen 1,25% auf Ihr Geld und auch gab es auf frühere Lebensversicherungen nicht die oft geglaubten 4,0% Garantiezins.