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„Berufsunfähigkeitsversicherung – alle Fakten, alle Hintergründe“

Es ist soweit – die erste BU-Abendveranstaltung findet am

5. April 2016 von 16 bis 19 Uhr

in den Räumlichkeiten des Paritätischen Sachsen, Am Brauhaus 8 in Dresden statt.

Für nur 35,70 Euro pro Person erhalten Sie zwei Stunden lang umfassende Informationen rund um das Thema „Berufsunfähigkeit“ direkt aus erster Hand und können in der anschließenden Fragerunde letzte Unklarheiten beseitigen.

Die Anmeldung erfolgt über die parikom GmbH:

-> Link

Oder über das folgende Formular:

-> Anmeldeformular

Ich freue mich auf Sie!

Basis-Rente mit Berufsunfähigkeitsschutz – Entscheidung mit weitreichenden Folgen

In meiner beruflichen Praxis begegnen mir sehr oft derartige Policen – Basis-Renten (auch „Rürup“-Renten genannt) mit integrierter Leistung bei Berufsunfähigkeit, meistens mit Beitragsbefreiung und Rente.

Aus Vermittlersicht sind diese Kombinationen sehr attraktiv, denn es gibt eine Provision sowohl für Altersvorsorgebeiträge als auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei 100 Euro Monatsbeitrag (was ein eher niedriger Beitrag dafür ist) sind 1.500 Euro Abschlussprovision keine Seltenheit.

Die (vermeintlichen Vorteile) dieser Produkte sind meist bekannt – der Vermittler lässt nicht locker dabei, diese vorzutragen. Über die Nachteile wird meist geschwiegen; und zu Gunsten der Vermittlerschaft unterstelle ich hier eher Unwissenheit als Arglist.

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Berufsunfähigkeitsversicherung – oder „Wie man durchdreht und wahnsinnig wird!“

Gibt man den Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ bei Google ein, erhält man mehrere hunderttausend Ergebnisse, während die Anbieter- und Vermittler-Werbung auf den ersten Plätzen rangiert, gefolgt von Testergebnissen und Aufklärungsversuchen.

Vorsicht: Falle!

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Eine böse Überraschung: wenn fehlerhafte Arztangaben einen Strich durch die Rechnung machen

Die Wichtigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist mittlerweile nahezu jedermann bekannt. Auch weiß man heutzutage, dass man die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten muss, da sonst der Versicherer im Ernstfall nicht zu leisten braucht.

Das hindert den einen oder anderen zwar nicht daran, es dennoch zu versuchen, mittels falscher Angaben sich einen Versicherungsvertrag zu erschleichen, aber die Zahl derer scheint abzunehmen.

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„Man kann sich verlaufen, verfahren und versichern.“ – Die Kanzlei-Kolumne zum Thema: Wie man vernünftig vorsorgt. Heute: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Wichtigkeit dieses Schutzes ist hinreichend unter der Vermittlerschaft bekannt. Doch dies schützt nicht vor einem sorglosen Umgang damit. Die in den letzten Jahren durch mich geprüften Verträge wiesen zahlreiche Lücken und Mängel auf. Die häufigsten waren folgende:

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Anpassung einer Berufsunfähigkeitsversicherung an geänderte Umstände auch ohne vertragliche Vereinbarung

In einem BU-Vertrag stecken in aller Regel Optionen auf Erhöhung der Rente – zum Beispiel bei Hochzeit, Geburt eines Kindes, Hausbau, beruflicher Verbesserung usw. Was aber, wenn sich später einmal herausstellt, dass die Laufzeit des Vertrages nicht mehr passt? Pech gehabt?

Ein aktueller Fall aus der Kanzlei: Continue reading

BU-Fall – was ist zu tun

Aus einem jüngst von mir zu bearbeitenden Fall stellte sich heraus, dass die Durchsetzung seiner Rentenansprüche bei Berufsunfähigkeit weiß Gott nicht so einfach ist, wie man sich das im ersten Moment denken mag. (nachzulesen hier: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=575147579209068&id=208538345869995)

Meine Empfehlung lautet glasklar: versuchen Sie es nicht im Alleingang. Unüberlegte Angaben im Antrag, eine unzureichende Tätigkeitsbeschreibung und diverse andere Fehler könnten im Ernstfall zur Folge haben, dass Sie selbst mit einer Klage nicht zu Ihrer Rente kommen. Lassen Sie sich vor der ersten Kommunikation mit dem Versicherer rechtlich beraten, um Gefahren frühzeitig vorzubeugen. Gern stehe ich Ihnen von Anfang an zur Verfügung.

„Absicherung der Arbeitskraft“ – Krankengeld bzw. der Lohn-/Entgeltfortzahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist – dank der Medien – mittlerweile in aller Munde. Was jedoch kaum jemand sagt: bevor Berufsunfähigkeit vorliegt, ist man in aller Regel eine geraume Zeit arbeitsunfähig. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt (bei modernen Bedingungen) lediglich, wenn man bereits sechs Monate arbeitsunfähig erkrankt war oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird zu arbeiten. Continue reading

KKK-Klausel

Der Gesetzgeber schreibt in § 172 Abs. 2 VVG (http://dejure.org/gesetze/VVG/172.html) vor, dass „berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann“.

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