Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll die Höhe der Provision für eine vermittelte Krankenversicherung auf 9 (!!!) Monatsbeiträge (MB) gedeckelt werden. Das sollen übrigens 3-5 MB weniger sein, als bisher vereinzelt gezahlt wurden. Bei einem Gesamtbeitrag von beispielsweise 300 Euro monatlich gibts dann also bis zu über 2.000 Euro Provision.
Glücklicherweise soll in demselben Zug auch eine verpflichtende Storno-Haftungszeit von 60 Monaten eingeführt werden. Für in dieser Zeit wieder gekündigte Verträge wäre dann die Provision anteilig zurückzuzahlen. Allein dieser Schritt dürfte geeignet sein, dem für Versicherte und Volkswirtschaft schädlichen Wechselwahn entgegenzuwirken.
Und hoffen wir einmal, dass die Krankenversicherer mit dieser Gesetzesänderung nun endlich auch in dieser Sparte Netto-Produkte, also provisionsfreie Tarife anbieten werden und dem Kunden die Wahl lassen, ob er sich neutral gegen Honorar beraten lässt oder lieber „ohne zusätzliche Kosten“ eine Krankenversicherung kauft…