Rechtsschutzversicherungen

Wo wir einmal beim Thema Streitigkeiten sind… Wenn es um Rechtsschutzversicherungen geht, dann wird einem immer gern vorgerechnet, wie teuer ein Prozess doch werden kann und dass selbst bei einem Streitwert von 10.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten bis zu ca. 13.500 Euro möglich sind – ohne Gutachter- und Zeugen versteht sich. Bei diesen schwindelerregenden Zahlen erstaunt es nicht, dass nur allzu gern und erfolgreich im Verkauf auf diese Sparte gesetzt wird. Schaut man aber einmal hinter die Kulissen, so wird einem klar, dass auch diese Medaille eine Kehrseite hat. Einerseits wollen auch bei einer Rechtsschutzversicherung der Vertreter, der Versicherer und der Staat mitverdienen – abzüglich Unternehmensgewinne, Provisionen und Versicherungssteuer dürfte kaum mehr als die Hälfte der gezahlten Beiträge dem echten Risiko entsprechen. Dies erklärt auch, weshalb im Ernstfall schon nach dem zweiten Schadensfall mit einer außerordentlichen Kündigung seitens des Versicherers zu rechnen ist. Andererseits aber sind derart hohe Prozesskosten eher die Ausnahme. Der größte Teil aller Streitigkeiten dürfte wohl durch einen Vergleich der Parteien geregelt werden, bei welchem nicht weniger selten jeder seine eigenen Kosten trägt und der Versicherer bei weitem nicht derart hohe Summen zahlen muss. Nicht zu vergessen ist auch, dass dieser auch nur höchstens die gesetzlichen Gebühren trägt. Wird man zum Beispiel wegen Insolvenzverschleppung angeklagt, dürfte es schwer fallen, einen wirklich guten Strafverteidiger zu finden, der sich mit dieser Regelleistung zufrieden gibt. Und wird man am Ende sogar verurteilt, so droht zudem die Rückerstattung der Kosten. Statistisch gesehen dürfte es über die Jahre betrachtet wohl sinnvoller sein, selbst für des Prozessrisiko vorzusorgen, anstatt dies an einen Versicherer abzugeben… Eine Ausnahme allerdings sehe ich beim Verkehrsrechtsschutz. Hier geht es – sei es bei Streitigkeiten zum Führerschein, dem Finanzamt oder auch mit der Werkstatt – meist um Emotionen, welche sich nicht im Vorfeld berechnen lassen. Nach einem 75er Blitzer in der 30er Zone bestehen nur noch geringe Chancen, mit einem blauen Auge davonkommen zu können. Allein die Gutachterkosten gehen in die Tausende. Dieses Risiko wird man kaum eingehen, wenn man sich sicher ist, dass man zu schnell war. Dennoch könnten fehlerhafte Mess- oder mangelnde Eichprotokolle zu unverhofftem Erfolg führen. Allein diese letzte kleine Chance, welche kaufmännisch betrachtet wohl kaum zu gutzuheißen ist, rechtfertigt den Abschluss einer Versicherung. In allen anderen Fällen dürfte ein Rechtsschutzvertrag wohl kaum mehr sein, als die Garantie auf eine zweite gelbe Karte, bevor man dann beim dritten großen Streit ohne seinen Versicherer auskommen muss.

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