Die Regulierungsfreunde von Bund und EU greifen vermehrt das klassische Provisionsmodell an. Was in den Medien ankommt, sind jedoch nur noch hohle Phrasen ohne Inhalt. Die Aufklärung jener, die es letztlich betrifft – also der Bürger – wird von den Berichterstattern konsequent vermieden. Schließlich verkaufen sich Schocknachrichten besser an Unwissende. Von daher habe ich mich entschieden, die undurchsichtige Hülle der Versicherungsprovisionen vom Stapel zu ziehen und so für Verständnis unter der Bevölkerung zu sorgen.
Mir liegen und lagen in den vergangenen 15 Jahren meiner beruflichen Tätigkeit im Versicherungsbereich zahlreiche Provisions- und Courtagevereinbarungen vor. Meine nachfolgenden Ausarbeitungen beziehen sich auf aktuelle Daten aus Februar 2014.
Grundsätzlich wird in zwei Provisions- bzw. Courtagearten unterschieden, nämlich Abschlussprovisionen und Betreuungsprovisionen. Wie der Name schon sagt, wird erstere für den Abschluss selbst (Verkauf des Produktes) und letztere für die anschließende Betreuung gezahlt – und zwar direkt vom Versicherungsunternehmen an den Vermittler.
Übrigens – der Unterschied zwischen Provisionen und Courtagen liegt lediglich in der Natur des Empfängers. Provisionen empfangen Handelsvertreter – also Versicherungsvertreter (und Mehrfachagenten). Ist der Empfänger einer Vergütung ein Makler, so nennt man diese Provision nunmehr Courtage oder auch Maklercourtage. Der Einfachheit halber benutze ich überwiegend nur das Wort „Provisionen“.
Die Unterscheidung von Abschluss- und Betreuungsprovisionen wird vor allem in den Produktsparten Leben/Rente und Kranken deutlich.
Zu der Sparte Leben/Rente gehören übrigens alle Arten von Lebens- und Rentenversicherungen, also kapitalbildende und fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen, „Riester“-Renten, „Rürup“-Renten, Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Dread-Disease-Policen (Absicherungen gegen schwere Krankheiten).
Zur Sparte Kranken gehören vor allem Krankenvoll- und -Zusatzversicherungen (wie Brille- und Zahn-Versicherungen), aber auch Pflegezusatzversicherungen, wie zum Beispiel Pflege-„Bahr“.
Die übliche Abschlussprovision im Bereich Leben/Rente beträgt regelmäßig 40 Promille, also 4%. Das hört sich im ersten Moment recht wenig an. Die Wiege der Erkenntnis liegt jedoch in der Frage – 4% wovon? Die Antwort lautet: von der Provisionsbasis, regelmäßig auch Bewertungssumme genannt. In den überwiegenden Fällen ist die Bewertungssumme die Summe der während der Vertragslaufzeit einzuzahlenden Beiträge.
Schauen wir uns also mal ein Beispiel an:
Susi, 32 Jahre alt, schließt eine Rentenversicherung ab und zahlt 200 Euro monatlich in diesen Vertrag ein. Dieser soll vereinbarungsgemäß bis zu ihrem 67. Lebensjahr laufen. Genau genommen verpflichtet sich Susi damit, die kommenden 35 Jahre lang jeden Monat 200 Euro an die Versicherungsgesellschaft zu zahlen, insgesamt also 200 x 12 x 35 = 84.000 Euro.
Diese 84.000 Euro sind die Bewertungssumme des Vertrages. Hiervon werden (als Regelsatz) 4% als Abschlussprovision gezahlt. Das wären dann also 3.360 Euro.
Die aufgeworfenen 4% sind jetzt nur beispielhaft. Durch die Provisionshöhe soll natürlich der Absatz gesteigert werden. Unattraktive Produkte sollen durch höhere Provisionen besser in den Markt gelangen. Und diese Taktik scheint zu funktionieren – schließlich wird sie auch heute noch angewandt.
Auf Basis der mir vorliegenden Informationen zahlt zum Beispiel ein Maklerpool an den vermittelnden Makler in zahlreichen Fällen deutlich höhere Courtagen als diese 4%, zum Beispiel:
4,1% Swiss Life
4,2% Condor, VHV
4,3% Inter-Risk, Prisma Life, Signal Iduna
4,4% Allianz, Canada Life, Hanse-Merkur
4,5% Heidelberger, Standard Life, Volkswohl Bund
4,8% Nürnberger, Vorsorge Luxemburg
Es gibt aber auch die gegenteiligen Beispiele mit deutlich niedrigeren Sätzen, zum Beispiel:
3,8% Die Bayerische
3,8% Versicherungskammer Bayern
2,7% Itzehoer
1,8% Delta Direkt, Hannoversche Leben
1,1% Ergo Direkt
0,9% Europa
Bei den vorgenannten Werten gilt es aber auch zu beachten, dass über dem Makler noch einige Mitverdiener angesiedelt sind, in diesem Falle eben der Maklerpool, der sich möglicherweise 10% der Gesamtcourtagen als eigene Vergütung einbehält, und ferner die Maklerbetreuer der jeweiligen Gesellschaften, deren Gehälter ebenso regelmäßig Erfolgsbestandteile enthalten. Insofern kann man also davon ausgehen, dass die 5%-Marke nicht selten geknackt sein dürfte.
Das heißt als – in Susis Fall – wäre sogar eine höhere Provision gezahlt worden. Hätte Susi ihren Vertrag zum Beispiel bei der Vorsorge Luxemburg abgeschlossen, wäre eine Courtage in Höhe von 4.032 Euro an den Makler gezahlt worden.
Die Finanzierung dieser Abschlussprovisionen erfolgt über die in den ersten 5 Jahren einzuzahlenden Beiträge. In Susis fall zahlt sie also in den ersten 5 Jahren 12.000 Euro ein. Diesem Betrag werden die anfallenden Abschlusskosten entnommen. Vermutlich also über ein Drittel, sprich mehr als 4.000 Euro. Diese Gebühren sind dafür verantwortlich, dass Lebens- und Rentenversicherungen in den ersten Jahren, regelmäßig im ersten Drittel der gesamten Laufzeit, bei einer Kündigung meistens Verluste mit sich bringen.
Übrigens – viele von Ihnen kennen doch bestimmt das Wort „Dynamik“, welches meist als Inflationsausgleich verkauft wird. Durch Dynamiken erhöhen sich die Beiträge mit dem Ziel einer höheren Ablaufleistung. Aber auch eine Dynamik-Erhöhung begründet eine neue Abschlussprovision.
Bei einer 5%-igen Dynamik würde also Susis Vertrag von 200 auf 210 Euro erhöht werden. Diese Erhöhung um 10 Euro multipliziert mit 12 Monaten pro Jahr und der noch verbleibenden Restlaufzeit von 34 Jahren ergibt eine Bewertungssumme von 4.080 Euro, so dass hieraus erneut eine Provision in Höhe von 163,20 Euro bei einem Provisionssatz von 4% fällig werden würde.
Im Folgejahr erhöhte sich der Beitrag dann von 210 Euro auf 220,50 Euro, also um 10,50 Euro für verbleibende 33 Jahre. Dies entspräche dann einer Bewertungssumme von 4.158 Euro und einer weiteren Provision in Höhe von 166,32 Euro. Würde sich dieses Spiel zum Beispiel bis zu Susis 42. Geburtstag fortsetzen, so Beträge der Monatsbeitrag dann schon 325,78 Euro und es wären weitere 1.614,95 Euro an Abschlussprovisionen hinzugekommen, so dass der Vermittler allein aus der Vermittlung dieses Vertrages bereits 5.304 Euro an Abschlussprovision bekommen hätte. Bei einem Provisionssatz von 4,5% wären es sogar 5.967 Euro.
Wussten Sie, dass auch die staatlichen Zulagen bei „Riester“-Renten eine Bewertungssumme darstellen und der Abschlussvermittler hierauf eine Abschlussprovision erhält?
Hinzu kommen dann aber auch noch die Betreuungsprovisionen. Diese betragen in aller Regel 1% des laufenden Beitrages. In Susis fall als 1% von 200 Euro = 2 Euro monatlich, also 24 Euro pro Jahr. Hiermit würde sich die Provisionssumme für Susis Vertrag bis zu ihrem 42. Geburtstag also um weitere 240 Euro jährlich erhöhen.
Nun ist es aber auch bei der Betreuungsprovision so, dass der eine oder andere Anbieter mehr oder weniger als diese 1,0% zahlt. Meinen Informationen zu Folge gibt es Sätze bis zu 2,0%. Beispielsweise wird für Verträge bei Canada Life, Die Bayerische, Standard Life, Swiss Life oder auch bei Volkswohl Bund 1,5% Betreuungsprovision an den Vermittler gezahlt. Es gibt aber auch Gesellschaften, bei denen keine derartigen Betreuungsprovisionen anfallen. Meinen Unterlagen nach sind das zum Beispiel Delta Direkt, Ergo Direkt, Europa, Hannoversche Leben, Itzehoer, Versicherungskammer Bayern und VHV.
Nebenbei bemerkt: Die Abschlussprovision gibt es im Regelfall mit Abschluss des Vertrages, teilweise also auch schon bevor der Kunde seinen ersten Beitrag gezahlt hat – und zwar in voller Höhe (abzüglich einer möglicherweise einbehaltenen Stornoreserve von üblicherweise 10%). Diese sogenannten diskontierten Provisionen wiederum erfordern demzufolge eine Finanzierung, denn schließlich muss das Geld an den Vermittler gezahlt werden, noch bevor es der Versicherungsnehmer in den Vertrag einbezahlt hat. Dieses Faktoring der Provision wiederum löst ebenso Gebühren, nämlich Zinsen, aus, die dann dem Vertrag entnommen und an den Finanzierenden gezahlt werden.
Sie sehen also – mit dem Abschluss eines Vertrages aus der Sparte Leben oder Rente sind jede Menge Provisionen verbunden. Vermutlich gehören deswegen diese Produkte zu den Favoriten der Vermittler…
Zur Antwort auf die Frage, ob diese eine faire Vergütung darstellen, muss man jedoch auch den Aufwand berücksichtigen.
Für eine gute Altersvorsorgeberatung sind Recherchen zu den Anbietern mit Vergleichen und Hochrechnungen und natürlich auch die persönliche Beratung des Kunden notwendig. Hierfür dürften wohl insgesamt zwei volle Arbeitstage anfallen – also beispielsweise 16 Stunden. Gönnen wir dem Vermittler mal weitere 4 Stunden für Akquisition, Terminvereinbarungen, Verwaltung und Co. so kommen wir auf 20 Stunden Aufwand. Womöglich ist Susi neugierig und vergesslich zugleich, so dass in den folgenden zehn Jahren weitere 1 Stunden pro Jahr an Aufwand für den Vermittler und Betreuer dieses einen Vertrages anfallen – kämen also weitere 10 Stunden hinzu, so dass ein Gesamtaufwand für Abschluss und Betreuung von insgesamt 30 Stunden zu verbuchen ist.
Diesen 30 Stunden stehen im Standardbeispiel – also bei 4% Abschlussprovision in Höhe von 3.360 Euro und 1% Betreuungsprovision in Höhe von 240 Euro – insgesamt Einkünfte in Höhe von 3.600 Euro gegenüber, was einem Stundensatz von 120,00 Euro entsprechen würde.
Berücksichtigen wir die Dynamikprovisionen mit, so fielen 5.544 Euro an, was wiederum einen Stundensatz von ca. 185 Euro ergäbe. Im Falle einer Provisionsoptimierung – also mit 4,5% Abschlussprovision, zusätzlicher Dynamikprovision und 1,5% Betreuungsprovision kämen wir auf 6.499 Euro und somit einen Stundensatz von über 215 Euro.
Gesetzt dem Fall, es finden vorher kein umfangreicher Vergleich mit Recherchen statt, die Beratung selbst erfolgt eher als abschlussorientiertes Verkaufsgespräch und Susi hätte keine Fragen in den folgenden 10 Jahren, dann kämen wir im Extremfall vielleicht auf einen vierstelligen Stundensatz.
Aber schauen wir uns mal die anderen Sparten an, zum Beispiel die Krankenversicherung.
Die Provision für vermittelte Krankenversicherungen richtet sich am Monatsbeitrag aus, und zwar üblicherweise am Monatsbeitrag abzüglich dem gesetzlichen Vorsorgezuschlag in Höhe von 10% und ebenso ohne Pflegeversicherung. Hingegen zählen sogar erhobene Risikozuschläge (zumindest bei manchen Versicherungen) zur Bewertungssumme.
Nehmen wir an, Susi ist beruflich in ihrem Unternehmen sehr erfolgreich und wird auf eine Position befördert, welche ein angenehm hohes Gehalt zur Folge hat; und zwar ein derart hohes, dass Susi zum freiwilligen Mitglied ihrer Kasse wird und sich dazu entscheidet, in die private Krankenversicherung zu wechseln. Für sich und ihre kleine Tochter fallen dann Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von zum Beispiel 700 Euro an, welche zur Hälfte von ihrem Arbeitgeber getragen werden. Ziehen wir von diesen 700 Euro den Vorsorgezuschlag und die Pflegeversicherung ab, bleiben gut und gern 600 Euro übrig. Diese 600 Euro stellen die Bewertungsgrundlage dar.
Üblicherweise wird für eine Krankenversicherung eine Provision in Höhe von 8 Monatsbeiträgen gezahlt, gemessen an der Bewertungsgrundlage. Für Susis Krankenversicherung erhielte der Vermittler also eine Provision in Höhe von 4.800 Euro.
Nun ist es aber auch bei den Krankenversicherungen so, dass manche Gesellschaften höhere Provisionen zahlen mit dem Ziel, den Absatz ihrer (vielleicht sonst nicht markttauglichen Tarife) zu fördern. Auf Basis der mir vorliegenden Informationen zahlt zum Beispiel ein Maklerpool an den vermittelnden Makler für Tarife der BBKK eine Courtage in Höhe von 8,5 Monatsbeiträgen (MB). Im Bereich der Krankenzusatzversicherungen (also Ergänzungstarife für gesetzlich Krankenversicherte) werden teilweise sogar noch höhere Provisionen gezahlt, zum Beispiel 11 MB für BBKK und UKV, 10 MB für Münchener Verein oder 9 MB für DKV und Hanse Merkur.
Es gibt aber auch die gegenteiligen Beispiele mit deutlich niedrigeren Sätzen, zum Beispiel:
7,5 MB Nürnberger, Stuttgarter, Württembergische
7,0 MB Concordia, SDK
6,0 MB Alte Oldenburger, Die Bayerische
5,5 MB LKH
5,0 MB DEVK
Auch im Bereich der Krankenversicherung fallen neben der Abschlussprovision auch Betreuungsprovisionen an. Diese liegen im Schnitt bei 1,5%, teilweise auch darunter.
In Susis Fall unterstellen wir einfach den Standard von 1,5% und somit bezogen auf die 600 Euro Bewertungssumme eine Betreuungsprovision in Höhe von 9 Euro monatlich, somit 108 Euro im Jahr, also in den folgenden 10 Jahren weitere 1.080 Euro.
Da private Krankenversicherungen innerhalb von 10 Jahren üblicherweise ihre Beiträge erhöhen, würde demgemäß auch die Provision ansteigen. Bei einer jährlichen Erhöhung um 5% im Schnitt beliefe sich die Betreuungsprovision auf 1.358 Euro.
Unterstellen wir auch bei der Krankenversicherung einen Aufwand von insgesamt 30 Stunden für Beratungen, Recherchen, Vergleiche, Verwaltung und anschließende Betreuung, so ergibt sich unter den normalen Umständen eine Provision in Höhe von 5.880 Euro und somit ein Stundensatz in Höhe von 196 Euro. Ohne Vergleich, mit lediglich abschlussorientierter Beratung und ohne Anschlussbetreuung ergäbe sich auch bei der Krankenversicherung ein deutlich vierstelliger Stundensatz.
Schauen wir uns zum Abschluss einmal die sogenannten Sachversicherungen an. Zu den Sachversicherungen zählen beispielsweise die private Haftpflicht- und Hausratversicherungen, Gebäude- und Kfz-Versicherungen, aber auch gewerbliche Versicherungen.
In dieser Sparte wird – zumindest bei Maklern – regelmäßig eine laufende Courtage gezahlt. Bei Ausschließlichkeitsvertretern gibt es üblicherweise auch eine Abschlussprovision und eine weitere Betreuungsprovision, welche aber auch mit möglichen Grundgehältern und Garantien verrechnet werden, so dass eine Aussage hier schwierig ist. In der Summe jedoch sind innerhalb der Verträge meist dieselben Kosten einkalkuliert, so dass ich mich auf die transparentere Variante begrenze.
Eine laufende Courtage wird üblicherweise für alle sonstigen Sparten, welche nicht den Sparten Leben/Rente oder Kranken zugeordnet werden können. Der Höhe der Provision errechnet sich aus dem Provisionssatz und dem sogenannten Nettobeitrag, also dem Beitrag ohne Versicherungssteuer.
Im Bereich der Kraftfahrzeugversicherungen sind Provisionssätze bis zu 10% üblich. Folgende sind von mir im Beispiel eines namhaften Maklerpools recherchiert worden:
10% Axa, R+V, Volkswohl Bund, Württembergische, Zürich
8,5% Nürnberger, Signal Iduna
8,0% Basler, KRAVAG
7,5% HDI
7,0% ARAG, Garanta, Janitos
4,5 DEVK, Gothaer
2,0% Optima
Wenn Susi beispielsweise für ihre Kfz-Haftpflicht und -kaskoversicherung 50 Euro monatlich zahlt, so beliefe sich die Bewertungssumme auf 600 Euro jährlich abzüglich Versicherungssteuer, also etwa 500 Euro. Bei einer Provision in Höhe von beispielsweise 8% wären dies 40 Euro jährlich.
Im Bereich der privaten Sachversicherungen, also Haftpflicht-, Hausrat-, Rechtsschutz-, Wohngebäude- und auch Unfallversicherungen fallen übliche Courtagen in Höhe von 20% an. Auch hier gibt es Ausreißer nach oben wie nach unten, wie zum Beispiel:
40% Baden Badener Unfall**
25% Basler, DEURAG Rechtsschutz, Haftpflichtkasse Darmstadt, Janitos, VHV
22,5% Allianz, Alte Leipziger, Continentale, Feuersozietät, Generali, Gothaer, Nürnberger
18,5% DAS Rechtsschutz, Allrecht Rechtsschutz
10% Alternative
5,0% Adler
**Bei der Baden Badener Unfallversicherung kann der Makler sogar selbst einstellen, wie viel Courtage er möchte. Bis zu 40% der Prämie sind hierbei möglich.
Unterstellen wir einmal für Susi folgendes:
Sie unterhält eine private Haftpflichtversicherung, eine Hausratversicherung, eine Unfallversicherung für sich und ihre kleine Tochter, eine Kraftfahrzeugversicherung und zur Sicherheit für alle Fälle noch eine Rechtsschutzversicherung. Setzen wir hierfür einmal übliche Werte ein, so ergibt sich eine jährliche Courtage von ca. 150 Euro für den Makler.
Bei einem anfänglichen Aufwand von vielleicht 5 Stunden und einem jährlichen Aufwand von vielleicht einer Stunde ergeben sich für die bereits mehrfach betrachteten 10 Jahre etwa 1.500 Euro Courtage denen etwa 15 Stunden an Arbeitszeit gegenüberstehen. Dies ergäbe dann einen rechnerischen Stundensatz von 100,00 Euro. Sollten sich die Beiträge auch hier um jährlich etwa 5% erhöhen, so ergäben sich etwa 1.886 Euro Courtage und somit ein Stundensatz von ca. 125 Euro.
Im Vergleich zu diesen bisher ermittelten Stundensätzen beläuft sich jener für Beratungen durch spezielle Fachexperten – zum Beispiel Versicherungsberater oder auch Rechtsanwälte – nicht selten auf 120 bis zu 250 Euro.
Wir können also festhalten: Die Provisionen der Versicherer für die Vermittlung und Betreuung der Verträge würden sich jedenfalls dann regelmäßig in einem akzeptablen Bereich befinden, wenn die Vermittler auch die entsprechende Zeit aufwenden und eine ordnungsgemäße Betreuung durchführen. Ob das bei Ihnen der Fall ist, wissen Sie wahrscheinlich selbst am Besten.
Welche Alternative bliebe denn zu diesem bisherigen Modell? Wohl jenes, welches in aller Munde ist – das Honorarmodell, in welchem der Kunde auf provisionsfreie Versicherungen zurückgreift und seinen Berater direkt bezahlt, eben mit einem Honorar.
Auf die Frage, ob dieses am Ende günstiger ist, kann man letztlich keine seriöse Antwort abgeben, denn dafür müsste man in die Zukunft schauen und herausfinden, wie viel Arbeitszeit tatsächlich anfällt. Eines aber lässt sich gewiss sagen: das Honorarmodell ist auf jeden Fall transparenter. Der Berater rechnet seine Arbeitszeit dem Kunden gegenüber ab und dieser zahlt das vereinbarte Honorar. Als Kunde könnten Sie also wenigstens genau nachvollziehen, wohin Ihr Geld fließt und dem gegenüberstellen, was Sie dafür erhalten.
Und das Honorarmodell bietet eine größere Sicherheit. Denn sollte der Provisions-Vermittler vor Ablauf der betrachteten 10 Jahre das Weite suchen, stehen Ihnen womöglich bis zu knapp 10 Jahre ohne Betreuung bevor. Der Löwenanteil der vorher errechneten Provisionen – nämlich die des Abschlusses – ist bereits in der Tasche des Vermittlers. Sein Nachfolger, welcher ebenso nur auf Provisionsbasis arbeitet, könnte zwar die Verträge übernehmen, allerdings dürfte die Motivation für eine Betreuung zu den eher niedrigen Betreuungsprovisionen ebenso gering sein. Möglicherweise kommen auch Interessenskonflikte zu Tage – sprich die Frage, ob der Vermittler Ihnen nicht vielleicht doch lieber ein neues Produkt verkaufen sollte, um eine gute Provision zu erhalten.
Zu guter Letzt ist das Honorarmodell aber auch flexibler. Sie können problemlos den Berater auch selbst wechseln, wenn Sie mit dem bisherigen unzufrieden sind oder ein attraktiveres Angebot finden. Die Rechnungen des „Alten“ sind bezahlt, der „Neue“ stellt eben neue Rechnungen für künftige Arbeiten. Betrachtet man hiergegen einmal den provisionsbasierten Vermittler, so können Sie diesen zwar auch für die Zukunft aus Ihrer Planung ausschließen. Allerdings bleibt dasselbe Problem, wie bereits kurz erwähnt: der Löwenanteil der Provision ist bereits an diesen gezahlt, der neue Vermittler dürfte wohl eher gering motiviert sein, die alten Verträge zu übernehmen und Sie für die geringen verbleibenden Provisionen zu betreuen und er könnte an die Gretchenfrage geraten, ob er nicht lieber die Kündigung eines bestehenden und den Abschluss eines neuen Vertrages empfiehlt, nur um daraus eine Provision zu generieren. Aber blenden wir diese Fälle einmal aus und konzentrieren und auf die Realität – also keine ständig wechselnden Versicherungsvermittler, sondern den einen, der von Anfang bis Ende treu und loyal zur Seite steht.
Ob Sie diesem gegenüber am Ende wirklich Geld sparen? Wer weiß… möglicherweise sind Sie nicht besonders beratungsbedürftig und können dadurch Honorare einsparen und dennoch von provisionsfreien Tarifen profitieren oder Sie finden einen guten Berater, welcher günstigere Konditionen anbietet und Ihnen dadurch eine Ersparnis bringt. Vielleicht kommt es aber auch irgendwann zu Umständen, die eine Menge Aufwand erfordern und dort zahlen Sie das Ersparte wieder drauf. Vermutlich werden Sie dann, wenn Sie sich umfangreich beraten und über die Jahre hinweg intensiv betreuen lassen, mit keinem der beiden Wege einen deutlichen finanziellen Vorteil erfahren – es bleibt bei der Transparenz und der Sicherheit.
Natürlich müsste man zu Gunsten der Vermittler auch berücksichtigen, dass vor allem die Provisionen aus den Sparten Leben/Rente und Kranken einer umfangreichen Stornohaftung unterliegen und im Falle der vorzeitigen Beendigung auch die Provision anteilig oder gar vollständig zurückzuzahlen ist. Allerdings trägt auch der Honorarberater ein Ausfallrisiko, sollte der beratene Kunde seine Rechnung nicht bezahlen. Beide Risiken dürften daher nahezu gleich zu bewerten sein und berechtigen insofern auch keine berücksichtigungsfähigen Einwände.
Es bleibt dabei: ob Provisions- oder Honorarmodell spielt für den Kunden bei genauer Betrachtung aus rein finanzieller Sicht eher eine untergeordnete Rolle.
Für wen Transparenz und langfristige Sicherheit eine entscheidende Rolle spielen, der dürfte bei einem Berater, welcher nicht gegen Provisionen vermittelt, sondern stattdessen gegen Gebühren berät vermutlich besser aufgehoben sein.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Nun habe ich noch eine kleine Bitte an Sie!
Teilen Sie diesen Beitrag und erzählen Sie von Ihren Erkenntnissen hieraus, damit auch andere die Chance bekommen, die Wahrheit über die Hintergründe dieser öffentlichen Diskussionen in den Medien zu erfahren.
Ihre Kanzlei NLG Plus
Nico Leander Grawert
Sehr geerhter Herr Grawert,
diese Ausarbeitung stufe ich als „GENIAL“ ein. Endich traut sich einer zu Tranparenz im Bereich der Versicherungsvermittlung, Vielen Dank für diese umfassenden Arbeit. dürfte ich Sie zitieren?
Mit freundlichen Grüßen
Karl H. Mellin
Sehr gern dürfen Sie zitieren – aber bedenken Sie bitte, dass der Artikel aus Sommer 2014 stammt und sich seitdem so einiges verändert haben könnte.
Guten Tag Herr Leander Nico Palitzsch-Grawert,
vielen Dank für Ihre Ausführungen, die mir sehr hilfreich waren.
Haben Sie aktuelle Zahlen vorliegen?
Wir würden für eine Studie die aktuellen Gegebenheiten benötigen.
Für einen Tipp wären wir sehr dankbar!
Viele Grüße
Stefan Kölbl
Guten Tag Herr Stefan Kölbl, Teamleiter der Telis Finanz AG,
welche Art Studie soll es denn werden?
Wollen Sie herausfinden, ob Sie als Vermittler ungerecht vergütet werden?
Dann fragen Sie doch am Besten bei den Gesellschaften nach, für die Sie vermitteln und nicht von hinten herum mittels Angabe einer inhalts- und impressumslosen Webseite in meinem Blog – Journalisten fragen bei mir immer direkt per Brief, Mail oder Telefon an 😉
Viel Erfolg beim Forschen,
Kanzlei NLG Plus,
Nico Palitzsch.