Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich bei Versicherungsberatern in rechtlichen Angelegenheiten grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Für Beratungstätigkeiten nach § 34 RVG sowie alle übrigen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Beratungen in nicht rechtlichen Angelegenheiten, Honorar-Finanzanlageberatungen, risikoanalytische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatungen oder die Erstellung von Gutachten greifen wir in aller Regel auf die Bestimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) zurück.
Wofür fallen keine Gebühren an?
Wenn es sich nicht mehr nur um ein kostenloses Gespräch zur Anbahnung eines Mandates handelt, fallen demnach Gebühren grundsätzlich immer dann an, wenn Sie uns beauftragen und wir für Sie tätig werden. Streng genommen könnten also bereits Gebühren entstehen, wenn Sie uns am Telefon eine fachliche Frage stellen und wir Ihnen diese beantworten.
In unserer Kanzlei können Sie jedoch sicher sein, dass vor dem ersten persönlichen Kontakt solange keine Gebühren anfallen, wie wir Sie nicht ausdrücklich darauf hingewiesen haben.
Nutzen Sie den besonderen Service der Kanzlei:
das kostenlose Vorab-Gespräch am Telefon
In einem solchen Gespräch schildern Sie kurz Ihren Fall, so dass wir uns ein Bild darüber machen können, welche Interessen Sie verfolgen. Daraufhin können wir Ihnen in den meisten Fällen bereits sagen, ob es sich überhaupt lohnt, die Angelegenheit weiter zu verfolgen und eine Gebühr dafür zu investieren, und wenn ja, auf welche Höhe sich eine solche voraussichtlich belaufen könnte oder aber ob zur Beurteilung der Sachlage noch weitere Schritte (zum Beispiel die Prüfung von Unterlagen) erforderlich sind. Am besten senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Wofür fallen dann Gebühren an?
Wenn Sie sich entscheiden, mit uns zusammenzuarbeiten, so beginnt unsere Tätigkeit grundsätzlich immer mit einer (ersten) Beratung. Diese ist für Sie kostenpflichtig.