Im Rahmen einer Mandatierung stand die Beurteilung eines Vertragsangebotes zur Auswahl. Es handelte sich um Unterlagen zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Beitragsgarantie für eine junge Ärztin. Ihr Plan ist es, jeden Monat 350 Euro zur Altersvorsorge wegzulegen.
Eine Überprüfung der Vertragsunterlagen ergab, dass für den Abschluss des Vertrages ca. 6.500 Euro an Kosten anfallen, welche verteilt über die ersten 5 Jahre durch die regelmäßigen Beiträge getilgt werden sollen. Ferner fallen pro Jahr ca. 600 Euro an laufenden Kosten an. Im Vergleich zu einem sogenannten Netto-Tarif mit etwa 250 Euro jährlichen Kosten sind dies als ca. 350 Euro mehr pro Jahr, was bei einer Gesamtlaufzeit von 39 Jahren weitere ca. 13.500 Euro an Provisionen mit sich bringt.
Die Tragweite eines solchen Versicherungsabschlusses ist erfahrungsgemäß den meisten Kunden nicht bewusst. Dass aus einer vermeintlich gut klingenden Altersvorsorge mit überschaubarem Beitrag letztendlich Provisionsansprüche in schwindelerregender Höhe resultieren, muss einem erst mal jemand vor Augen halten!
[hiermit getan!]
Noch ein paar Worte zur Dynamik:
Wenn sich der Beitrag jährlich erhöht, fallen auch hierfür in aller Regel Abschlusskosten an. Steigt in oben genanntem Beispiel der Beitrag um 5% von 350 Euro um 17,50 Euro auf 367,50 Euro, so kommt bei der dann verbleibenden Restlaufzeit von noch 38 Jahre eine weitere so genannte Beitragssumme von 17,50 Euro/Monat * 12 Monate * 38 (Jahre) = 7.980 Euro zusammen. Bei ausgewiesenen 4% Abschlusskosten kommen hier weitere 319,20 Euro an Provision zusammen. Im nächsten wären dies dann (18,38 * 12 *37) weitere 8.160 Euro Beitragssumme und damit 326,43 Euro Provision. Im dritten Jahr dann 333,40 Euro Provision und so weiter.
Mal ehrlich – würden Sie einen Altersvorsorgevertrag abschließen, wenn Sie diese Hintergründe genau kennen?
Und nachdem Sie nun wissen, wie der Hase läuft – wie können Sie herausfinden, ob der Ihnen angebotene Vertrag derartige Kosten enthält?
Schauen Sie in das Produktinformationsblatt. In diesem MÜSSEN diese Kosten gem. § 2 VVG-InfoV (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg-infov/__2.html) i.V.m. § 7 VVG (http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__7.html) aufgeführt sein.
Daher mein Rat: Wenn das Ihnen vorliegende Angebot kein solches Produktinformationsblatt enthält, ist es unvollständig und Sie sollten besonders skeptisch sein.
Wenn Sie es nicht verstehen oder nachvollziehen können, dann lassen Sie das Vertragsangebot lieber VOR DER UNTERZEICHNUNG durch jemanden prüfen, der sich damit auskennt und keine Provision erhält, wenn Sie es abschließen!