Im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung besteht für die außergerichtliche Beratung und Vertretung grundsätzlich nur ein Anspruch auf die Vergütung eines Rechtsanwaltes.
Dennoch haben bis dato mehrere Versicherer in individuellen Fällen der Übernahme der Kosten eines Versicherungsberaters zugestimmt, solange diese nicht zu einer höheren Belastung führen, als dies bei der Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt der Fall wäre. Gern können Sie Ihren Vertrag zur ersten Beratung mitbringen, um diese Frage durch uns mit Ihrem Versicherer klären zu lassen.