Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat die EU pünktlich zum 1. April die „tax mediation directive“, kurz TMD (zu deutsch Steuervermittlungsrichtlinie) verabschiedet, welche nun in deutsches Recht umzusetzen ist. Kern dieser Richtlinie ist die Schaffung des Berufsbildes des Steuervermittlers als bürgernahe Alternative zum bisherigen Platzhirsch – dem Steuerberater. Analog zu Anlagevermittlern vs. Anlageberatern und Versicherungsvermittlern vs. Versicherungsberatern soll nun auch der Steuermarkt liberalisiert werden. Der Steuervermittler kann wahlweise für eine einzige Steuerart (Steuervertreter) oder für mehrere Steuerarten (Steuermakler) eine Zulassung erhalten.
Das Novum am Berufsbild des Steuervermittlers ist seine Vergütungsweise. Seine Beratung erfolgt völlig kostenfrei für alle Bürger. Honoriert wird er direkt von den Finanzbehörden mit einer Steuervermittlungsgebühr, welche sich an der Höhe der zu zahlenden Steuer des Steuerpflichtigen orientiert. Mit steigender Steuerlast steigt also auch die Vergütung des jeweiligen Steuerfalls.
Die Gefahr einer durch Eigeninteressen fehlgeleiteten und vergütungsorientierten Beratung sieht die Prüfungskommission auf Nachfrage der Redaktion nicht. Man dürfe berechtigt davon ausgehen, dass jeder Steuervermittler zuerst die Interessen seines Kunden im Blick hat und seine Beratung auch darauf ausrichtet. Zu unterstellen, der Steuervermittler könnte durch falschen Anreiz geneigt sein, auf die Geltendmachung von Steuererleichterungen zu verzichten, nur um eine höhere Vermittlungsgebühr zu erhalten, sei Schwarzmalerei. Sollte es dennoch vorkommen, würde es sich dabei nur um Einzelfälle geringer Auswirkung handeln.
Ziel dieser Richtlinie sei vor allem die Versorgung der Bevölkerung mit Steuerberatungsleistungen, vor allem jener Bevölkerungsteile, welche sich eine Steuerberatung durch einen Steuerberater nicht leisten können. Auch diesen Steuerpflichtigen stehe eine ordnungsgemäße Beratung zu und müsse sichergestellt werden.
Die europäischen Finanzbehörden erhoffen sich durch die Umsetzung der Richtlinie auch eine Entlastung der eigenen Personalkosten, da aufgrund der Sachkunde der Steuervermittler weit weniger Steuernachprüfungsverfahren erforderlich werden. Die deutsche Regierung plant sogar, weit über die Richtlinienforderungen hinaus tätig zu werden und den Beruf des Steuerberaters gänzlich abzuschaffen. Aufgrund der zu erwartenden Zulassungsflut für Steuervermittler – vor allem im Lager der fachkompetenten Finanz- und Versicherungsvermittler als ergänzendes Dienstleistungsangebot – werde auf mittlere Sicht die Zahl der Steuerberater weiter zurückgehen, so dass dieser in absehbarer Zeit abgeschafft werden könne.
Vermutlich hat man hier die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Ein von der Redaktion in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass in ca. 7 Jahren nur noch rund 300 Steuerberater übrig bleiben werden. Die dann vom Steuerberaterverband anzustrengende Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Abschaffung des Berufsbildes wird dann im Lichte der Berufsfreiheit zu der Entscheidung führen, dass es sich – auch bei nur einer geringen Anzahl der Berufsträger – um einen schützenswerten Beruf handelt, da nur der Steuerberater geeignet ist, die Interessen seines Mandanten zu wahren, weil allein er unabhängig und neutral is, da er nicht von den Finanzbehörden für seine Tätigkeiten vergütet wird.
Skeptiker in der europäischen Politik sehen bereits jetzt die Verabschiedung einer TMD II bzw. TDD („tax distribution directive“, zu deutsch Steuervertriebsrichtlinie) für unausweichlich, um möglicherweise sich eventuell doch entwickelnden Fehlanreizen durch eine – für alle Beteiligten verpflichtende – Redlichkeit entgegenzuwirken.
Wenn auch Ihnen beim Lesen dieser abstrusen Ideen die Spucke wegbleibt, dann lassen Sie sich zukünftig in Versicherungsangelegenheiten am Besten immer nur von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich von den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.01.2018, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:
BVVB-Beratersuche: BVVB-Berater
P.S. Wir sind wirklich alle froh, dass es sich hierbei um einen A1H (April-1st-Hoax -> Aprilscherz) handelte…