Mit dem Kontoauszug für das Jahr 2016 änderte die Iduna Bausparkasse ihre Allgemeinen Bausparbedingungen und führt (versteckt auf der Rückseite) 15 Euro Jahresgebühr ein.
In dem mir vorliegenden Fall wurde der Widerspruch hiergegen als verfristet zurückgewiesen. Aufgrund dessen hat der Bausparer nun die Geschäftsbeziehung mit dem Hause Iduna beendet.
Parallel dazu habe ich den Vorgang jedoch an die Verbraucherzentrale Bundesverband gemeldet, da ich die Einführung der Gebühren mittels AGB für unwirksam halte. Ich rechne damit, dass die Iduna abgemahnt und auf Unterlassung in Anspruch genommen werden wird. Da sie sich vermutlich jedoch der Abgabe einer Unterlassung- und Verpflichtungserklärung verweigern wird, ist mit einem nachfolgenden Gerichtsverfahren zu rechnen.
Wer sich mit der Einführung dieser Gebühren nicht einverstanden sieht, sollte kurzfristig Widerspruch einlegen.
Über die Tätigkeit der Verbraucherzentrale Bundesverband werde ich hier berichten.
Wenn auch Sie ein ungutes Gefühl mit dem einen oder anderen Vertrag haben, dann lassen Sie sich von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 321 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.07.2017, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:
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*** Update vom 05.10.2017 ***
Signal Iduna wurde am 27.09.2017 durch die Verbraucherzentrale abgemahnt.
Außerdem wurde auf ein Parallelverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Debeka Gruppe hingewiesen, da diese eine Servicepauschale von 24 Euro in Ihren Bausparverträgen eingeführt hatte.
*** Update vom 20.09.2018 ***
Nach erneuter Aufforderung und Fristsetzung hat die SIGNAL IDUNA Bauspar AG die Servicepauschale „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ erstattet.