Der Fall: Mandant, Akademiker mit diversen Vorerkrankungen (Bluthochdruck, Tinnitus, Reflux, Wirbelsäule, Knie) sucht Berufsunfähigkeits-Schutz. Aufgrund der zahlreichen Vorerkrankungen wurde auch angegeben, dass Alternativen zu einer herkömmlichen BU angeboten werden sollen, falls diese nicht versicherbar sein sollte.
Es hagelte etliche Ablehnungen mit Verweis auf Produkte wie Pflegerente oder Grundfähigkeit. Einige Versicherer boten dennoch eine BU-Versicherung an, unter anderem mit verschiedenen Ausschlüssen und Risikozuschlägen.
Am Ende entschied sich mein Mandant, den BU-Schutz auf zwei Gesellschaften zu verteilen – jeweils mit in dem einen Fall 25% und dem anderen Fall 50% Risikozuschlag sowie mit unterschiedlichen Ausschlüssen, um so ein mögliches Ausfallrisiko zu minimieren.
Nach Stellung der verbindlichen Anträge wich einer der Anbieter von seinem Angebot ab und erhöhte den Zuschlag von 25% auf 50%, was dessen Angebot unattraktiv erscheinen ließ. Ich intervenierte beim Anbieter und teilte mit, dass in diesem Fall kein Interesse mehr besteht und der Anbieter bitte prüfen möge, ob er sich nicht doch an seiner vorher abgegebenen Prognose orientieren und nur 25% Zuschlag verlangen will.
Die Antwort, sinngemäß: tut uns leid, wir verzichten vollständig auf einen Zuschlag, jedoch die beiden Ausschlüsse müssen bleiben.
Und die Moral von der Geschicht‘?
Feilschen schadet nicht!