Da hatte es sich ein Versicherer wohl zu leicht gemacht. Nach Übernahme eines Vertrages aus der staatlichen DDR-Versicherung buchte man fleißig Beiträge ab. Nach 18 Jahren intervenierte die aufgebrachte Kunden. Der Versicherer erstattete lediglich zwei Jahresbeiträge zurück und stellte dann auf stur. Auch könne er aus technischen Gründen keine Vertragsdokumente bereitstellen.
Doch damit gab sich die Kundin nicht zufrieden und reichte Klage ein (AG München Az 155 C 16433/11). Nur kurze Zeit später flatterte die freudige Nachricht ins Haus. Man habe es sich anders überlegt und erstatte ihr die gesamten Beiträge nebst Zinsen (mehr als der eigentliche Betrag) zurück. Ob der Versicherer wohl einfach nur keine hohen Wellen schlagen wollte und deswegen plötzlich die Forderung anerkannte? Wer weiß, wie viele übernommene Verträge man dort noch „aus technischen Gründen“ nicht dokumentieren kann.