– alle Jahre wieder, nicht nur am Jahresende, erhöhen sich hier und da die Prämien in den verschiedenen Verträgen. Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer dann ein Kündigungsrecht zu – aber nicht jede höhere Prämie ist ihrem Wesen nach eine zur Kündigung berechtigende Anpassung. Aber auch nicht jede Erhöhung ist überhaupt wirksam oder gar vom Versicherungsnehmer tatenlos hinzunehmen.
Und ebenso nicht gerade selten bekommt der Versicherungsnehmer eine Erhöhung seiner Prämie erst Monate später beim Durchschauen seiner Kontoauszüge mit, weil er nicht – wie gesetzesseitig gefordert – rechtzeitig vorher informiert wurde.
Unter Umständen hat er hier Anspruch auf eine Rückerstattung des Erhöhung des Mehrbeitrages sowie auf Fortführung des Vertrages zu den vorherigen Bedingungen bis zu einem Monat nach Kenntnisnahme UND Belehrung über das Kündigungsrecht. Wenn Sie also auf Ihrem Kontoauszug feststellen, dass für einen bestimmten Vertrag plötzlich eine höhere Prämie abgebucht wurde und Sie vorher nicht entsprechend informiert wurden (die Beweislast trägt übrigens der Versicherer), dann sollten Sie die Angelegenheit sorgfältig prüfen (lassen) und gegebenenfalls Ihre Forderungen an das Unternehmen stellen. Die Kanzlei NLG Plus unterstützt sie hierbei gern. Die Kosten hierfür trägt unter Umständen auch Ihre Rechtsschutzversicherung.