Wie hoch sind die regelmäßigen Kosten der (ersten) Beratung?
Die Gebühren für persönliche (erste) Beratungen werden auf Stundenbasis entsprechend dem Sachgebiet Ziffer 6.1 der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Satz 1 des JVEG mit dem regelmäßigen Stundensatz in Höhe von 135,00 Euro netto für Verbraucher und mit einem Zuschlag von 33 1/3% in Höhe von 180,00 Euro netto für Nichtverbraucher erhoben zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% also 160,65 Euro je Stunde für Verbraucher bzw. 214,20 Euro für Nichtverbraucher. Eine Beratung kann sich auch auf mehrere Gespräche und/oder E-Mails verteilen, zudem zwischenzeitlich Recherchen erforderlich machen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen. Insoweit werden alle anfallenden Tätigkeiten angemessen dokumentiert und für die Gebührenberechnung zusammenaddiert.
Hinzuzurechnen sind Auslagen in der Regel nach Maßgabe des RVG, wie zum Beispiel Reise- und Übernachtungskosten, Abwesenheitsgelder oder Kosten für die Anfertigung von Drucksachen und Kopien, vor allem aber jene Kosten für Telekommunikationsdienstleistungen (insb. Telefon und Internet). Diese betragen gemäß RVG Anlage 1 nach Abschnitt 7, Gebührenziffer 7002 pauschaliert 20% der Gebühren, höchstens jedoch 20,00 Euro netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit 23,80 Euro. Bei der Beauftragung zur Erstellung eines Sachverständigengutachtens fallen Auslagen abweichend hiervon entsprechend den Bestimmungen des JVEG an.
Für eine erste persönliche oder telefonische Beratung mit einer Dauer von etwa 30 Minuten fallen für Verbraucher demnach Gebühren an in Höhe von voraussichtlich 81,00 Euro netto (bestehend aus 67,50 Euro nebst 20% Auslagenpauschale) zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% und somit 96,39 Euro. Bei zum Beispiel (zusammenaddierten) bis zu 90 Minuten Aufwand für mehrere Gespräche und E-Mails sowie verschiedener Recherchen – verteilt auf mehrere Arbeitstage – belaufen sich die Gebühren für Verbraucher voraussichtlich auf 222,50 Euro netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19% also 264,78 Euro. Anfallende Gebühren sind regelmäßig nach Rechnungstellung durch Überweisung zu entrichten.
Soweit dies möglich und praktikabel ist, kann eine (Erst-)Beratung auch telefonisch und per E-Mail stattfinden. Dies trifft vor allem auf die Prüfung einer Schadensabrechnung oder einer Vertragswertmitteilung oder einen angedachten Krankenversicherungs-Tarifwechsel zu. Im Übrigen finden die Beratungen in einem der Kanzlei zur Verfügung stehenden Beratungsraum statt. Im Einzelfall und nach entsprechender Absprache können Beratungen auch bei Ihnen vor Ort zu Hause oder im Betrieb stattfinden.