Immer wieder lese ich im Internet aus der Feder von Versicherungsvermittlern, diese würden „kostenfreie und unabhängige Beratungen“ anbieten.
Dass ein Versicherungsvertreter nicht unabhängig ist, dürfte für jedermann verständlich sein.
Aber auch der Versicherungsmakler darf sich – zumindest nach Ansicht der EU seit 2012 – nicht als unabhängig bezeichnen, denn…
gem. Artikel 24 Absatz 5. der IMD II (Insurance Mediation Directive – EU-Richtlinie über die Versicherungsvermittlung) ist eine Beratung zu Versicherungen nur dann unabhängig, wenn
a) eine hinreichende Anzahl von auf dem Markt verfügbaren Versicherungsprodukten herangezogen wird
UND
b) für die Erbringung der Dienstleistung an die Kunden keinerlei Gebühren, Provisionen oder Geldvorteile von Dritten (gemeint sind Versicherungsunternehmen) angenommen wird.
Wenn also ein Versicherungsmakler eine Beratung erbringt, für welche er durch die Vermittlung des Versicherungsvertrag selbst mittels einer Provision vergütet wird, so hat KEINE unabhängige Beratung stattgefunden.
Damit wird zumindest eines klar: Unabhängige Beratungen kosten Geld – und zwar direkt den Mandanten zugunsten des Beraters. Klarer und eindeutiger geht es nicht.
Was bedeutet das für den Kunden?
Dieser wird letztlich seinen Makler direkt für die Vermittlungsleistung und die damit verbundene Beratung bezahlen – und zwar in einer Höhe, welche beide vorher ausgehandelt haben. Den Versicherungsvertrag selbst wird er dann (oder sollte er zumindest) ohne einkalkulierte Provisionen bekommen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Makler dann noch mit dem Abschluss einer Lebensversicherung mehrere Tausend Euro an Provision verdient, dürften vorbei sein…
Eine Anmerkung noch: Diese Richtlinie ist noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt – es dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein.