Versicherungsverträge und ihre Kosten

oder „Wie teuer sind Beratung und Betreuung wirklich?“

In Versicherungsverträgen stecken in aller Regel und unter anderem Kosten für die Beratung und Vermittlung, die Vertragsbetreuung und die Verwaltung des Vertrages. Wie hoch diese bei Berufsunfähigkeits,- Lebens- und Rentenversicherungen sind, ist in dem sogenannten „Produktinformationsblatt“ (PIB) verpflichtet auszuweisen.

Nun sind diese jedoch gern hübsch verpackt oder anderweitig komprimiert, damit man nicht direkt Rückschlüsse ziehen kann…

Ich habe mir daher einmal die Arbeit gemacht und einen direkten Vergleich anhand des nachfolgenden Beispiels gezogen, um die Kosten zu ermitteln.

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„Totgesagte leben länger…“

sagt man so. Es geht aber auch anders herum!

Die Central Krankenversicherung AG wird seit langer Zeit durch den Vertrieb Deutsche Vermögensberatung in höchsten Tönen bejubelt und deshalb auch in rauen Mengen unters Volk gebracht. Und mit großer Beliebtheit scheinen diese Krankenzusatz- und Voll-Versicherungen auch von den Bürgern gekauft zu werden – zumindest tauchen immer wieder Mandanten mit Central-Verträgen in der Kanzlei auf.

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„Uni-Sex-Tarife – die Versicherungsbranche führt die Werbetrommel…

An jeder Ecke tönt es laut, man solle jetzt noch schnell einen Versicherungsvertrag abschließen, denn schließlich würde alles teurer werden, wenn die Uni-Sex-Tarife ab Dezember kommen. Oh graus…

Und STOP! Sie lassen sich doch auch keinen Zahn ziehen, nur weil die Zahnarztkosten nächstes Jahr steigen, oder?

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„Zu Risiken und Nebenwirkungen einer Kündigung…“

…fragen Sie bitte den Versicherer oder seinen Vertreter – sollte man meinen.

Nun gab der BGH kürzlich folgendes kund: „Die gegebenenfalls auf Null reduzierten Rückkaufswerte, die sich dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer als „Nachteile“ darstellen, sind keine Folge der Kündigung, sondern der Zillmerung.“

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„Diese Klauseln sind unwirksam“

..so der Tenor einer kürzlichen Entscheidung des BGH zu Klauseln bezüglich Abschlusskosten im Zillmerverfahren, Rückkaufswerten und Stornoabzügen.

Es empfiehlt sich, seine Verträge auf derartige Klauseln hin zu prüfen oder prüfen zu lassen und sich über die Folgen und Möglichkeiten zu informieren. Dies gilt im Übrigen auch für Verträge, die in den letzten Jahren gekündigt worden sind – hier kann möglicherweise ein Nachzahlungsanspruch bestehen.

Die Mühlen der Versicherungswirtschaft haben der Justiz den Rang abgenommen…

Erreichte mich doch heute (07.08.2012) eine E-Mail (!!!) eines namhaften, europaweit tätigen Versicherers mit den einleitenden Worten:

„zunächst bitten wir vielmals um Entschuldigung, dass wir Ihr Schreiben vom 04.05.2012 erst jetzt beantworten“

Gegenstand meines besagten Schreibens war eine einfache Willenserklärung zu einer noch einfacheren Vertragsänderung.

Offensichtlich hat man derzeit Wichtigeres zu tun…