Kurz und knapp: unbedingt? vermutlich keine!
In der Regel können Sie sofort anfangen zu arbeiten, ohne einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Ausgenommen hiervon sind lediglich jene Berufe, die nur unter dem Nachweis einer vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Zulassung erhalten. Abgesehen hiervon gilt in Deutschland eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht – diese jedoch unabhängig davon, ob Sie selbständig tätig sind oder nicht.
Für alles darüber hinaus Gehende gilt die pauschale ‚JSA 1.0‘: „Es kommt drauf an!“
(JSA = juristische Standard-Antwort)
Und das, was nun folgt, gilt gleichermaßen für Existenzgründer wie auch für erfahrene Unternehmer:
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