In meiner beruflichen Praxis begegnen mir sehr oft derartige Policen – Basis-Renten (auch „Rürup“-Renten genannt) mit integrierter Leistung bei Berufsunfähigkeit, meistens mit Beitragsbefreiung und Rente.
Aus Vermittlersicht sind diese Kombinationen sehr attraktiv, denn es gibt eine Provision sowohl für Altersvorsorgebeiträge als auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei 100 Euro Monatsbeitrag (was ein eher niedriger Beitrag dafür ist) sind 1.500 Euro Abschlussprovision keine Seltenheit.
Die (vermeintlichen Vorteile) dieser Produkte sind meist bekannt – der Vermittler lässt nicht locker dabei, diese vorzutragen. Über die Nachteile wird meist geschwiegen; und zu Gunsten der Vermittlerschaft unterstelle ich hier eher Unwissenheit als Arglist.
Nachteil 1: das eingezahlte Geld ist weg…
…genau genommen jedenfalls, denn man hat keinerlei Verfügungsgewalt mehr über jene Euro, welche man in den Vertrag eingezahlt hat. Das einzige, was bleibt, ist das Versprechen einer lebenslangen Rente, die höher ausfällt, als es der Kapitalmarkt derzeit verspricht. Woher das kommt, ist auch klar – es sind die Renten derer, die sie nicht bekommen.
Eine Rürup-Rente ist letztlich nichts weiter, als die Wette darauf, dass man älter wird als der Durchschnitt aller anderen. Liegt man darunter, büßt man ein, liegt man darüber, gewinnt man. Weder kann man sich am Ende des Arbeitslebens einen lang ersehnten Traum erfüllen, noch zwischenzeitlich in einem Engpass auf sein Geld zurückgreifen und auch wenn das unbedingte Ableben kurz bevorsteht, ist man daran gehindert, seinen zukünftigen Hinterbliebenen noch zu Lebzeiten etwas vom Ersparten zu gönnen.
Das Geld ist weg und kommt nur ratierlich, Stück für Stück über einen sehr langen Zeitraum wieder zurück.
Nachteil 2: all das, was am Ende ausgezahlt wird, unterliegt er Steuer…
…unabhängig davon, was wir heute über Steuern zu wissen glauben, könnten in 30 Jahren ganz andere Besteuerungsgrundlagen gelten mit der Folge, dass diese gesamte Milchmädchenrechnung der angeblich heute ersparten und zukünftig niedriger ausfallenden Steuern platzt.
Nachteil 3: die BU-Rente hinkt hinter dem Bedarf hinterher.
Denn einerseits versichern die Anbieter regelmäßig im günstigsten Fall das Nettoeinkommen als BU-Rente, was dann im Fall der Fälle um einen Krankenversicherungsbeitrag und einen Altersvorsorgebeitrag zu kürzen sein könnte, weil man dann möglicherweise keine anderen Einkünfte mehr hat, durch welche man gesetzlich kranken- und rentenversichert wäre. Und andererseits ist die BU-Rente aus einer Basis-Rente zu 100% steuerpflichtig.
Wenn man also sein Nettoeinkommen mit beispielsweise 1.500 Euro versichert hätte, blieben davon kaum 1.350 Euro nach Steuern übrig. Bezahlt man davon noch seine Krankenversicherung von vielleicht 150 Euro, bleiben 1.200 Euro übrig. Da ab diesem Zeitpunkt auch keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rente fließen, muss man selbst vorsorgen, um im Rentenalter – also wenn die BU-Rente (hoffentlich) mit 67 Jahren endet – weiterhin ein Einkommen zu haben und nicht auf das Sozialsystem angewiesen zu sein.
Je nach Alter sollten auch hier mindestens 200 Euro angesetzt werden. Es bleiben also noch 1.000 Euro BU-Rente übrig, was dann gerade einmal 66% des vorherigen Netto entspricht.