„Ich bin Existenzgründer – welche Versicherungen brauche ich denn unbedingt?“

Kurz und knapp: unbedingt? vermutlich keine!

In der Regel können Sie sofort anfangen zu arbeiten, ohne einen Versicherungsvertrag abzuschließen. Ausgenommen hiervon sind lediglich jene Berufe, die nur unter dem Nachweis einer vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung ihre Zulassung erhalten. Abgesehen hiervon gilt in Deutschland eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht – diese jedoch unabhängig davon, ob Sie selbständig tätig sind oder nicht.

Für alles darüber hinaus Gehende gilt die pauschale ‚JSA 1.0‘: „Es kommt drauf an!“
(JSA = juristische Standard-Antwort)

Und das, was nun folgt, gilt gleichermaßen für Existenzgründer wie auch für erfahrene Unternehmer:

Versicherungen kosten Geld; und zwar mehr Geld als das Risiko in Geld wert ist – denn sonst würden Versicherer langfristig Verluste einfahren. Schließlich enthält der Versicherungsbeitrag sowohl Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie die Versicherungssteuer. Und da viele Versicherer gewinnorientiert arbeiten, muss nach Abzug all dessen auch ein Gewinn übrig bleiben. Das eigentliche Risiko liegt also bei etwa 50-70% der Prämie. 30-50% des Beitrages zahlen Sie also schon mal, ohne dass Sie wirklich etwas davon haben. Von daher ist für Beantwortung der Frage, was Sie wirklich brauchen, eines unumgänglich:

Eine angemessene Risikoanalyse. Ob Sie diese selbst erstellen oder einen Experten beauftragen, kann dahinstehen, so lange Sie sich mit Ihrem Betrieb und den spezifischen Risiken auseinandersetzen.

Grundsätzlich ist ein Geschäftsbetrieb von Gefahren bedroht, welche sich in drei Gruppen unterteilen lassen:

A. Haftungsrisiken
B. Ausfallrisiken
C. Eigentumsrisiken

Diese sollen hier einmal betrachtet und die entsprechenden Versicherungsprodukte kurz umrissen werden:

A. Haftungsrisiken

Gegen Haftungsrisiken kann man sich mit entsprechenden Haftpflichtversicherungen (kurz: HV), insbesondere Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungen (kurz BHV) schützen. Erstere, also die Betriebshaftpflichtversicherungen dienen zur Absicherung möglicher Personen- und Sachschäden. Letztere – die Berufshaftpflichtversicherungen (auch Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen genannt, kurz: VSHV) – umfassen derartige Vermögensschäden, welche regelmäßig in den Betriebshaftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind. Vermögensschäden sind – der Definition nach – solche Schäden, welche keine Personen- und keine Sachschäden sind. Beispielsweise fallen hierunter entgangene Gewinne, aufzuwendende Kosten und Gebühren, Wertverluste und dergleichen. Am Bekanntesten sind hierbei Vermögensschäden in Folge von Beratungen. Wenn Sie also Ihre Kunden zu irgend einem Thema oder auch Produkt beraten und der Kunde anschließend aufgrund Ihrer fehlerhaften Beratung eine Entscheidung trifft, welche ihm einen finanziellen Nachteil bringt, so stellt dieser Vermögensverlust einen klassischen Vermögensschaden dar.

Die Haftpflichtversicherung kann aber noch mehr, als nur dann zu zahlen, wenn ein Haftungsfall eingetreten ist: sie prüft auch, ob es sich um einen solchen handelt und wehrt demzufolge unberechtigte Ansprüche ab (zumindest dann, wenn der Schaden regulär versichert gewesen wäre). Insofern erfüllt die ‚Haftpflicht‘ eine Doppelfunktion – sie schützt den Betrieb vor ungerechtfertigten Forderungen und begleicht die berechtigten.

Als Erweiterung von Betriebshaftpflichtversicherungen kommen auch Leistungen bei unzulässiger Benachteiligung (Diskriminierung, auch als AGG bekannt) oder für Produkthaftpflichtschäden, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtschäden, Gewässerschäden und Umweltschäden in Frage. Eine Besonderheit stellt die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung dar – diese ist eine Pflichtversicherung für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge. Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge (beispielsweise Aufsitzrasenmäher und -schneeschieber oder auch Gabelstapler) können meist als Sonderrisiken in eine Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.

Da das Gesetz – von wenigen Ausnahmen abgesehen – eine unbegrenzte Haftung normiert (den Schadenverursacher also in unbegrenzter Höhe für den Schaden verantwortlich macht), kann im Fall der Fälle also die Existenz bedroht sein. Das Schadenspotential ist demnach erheblich groß. Auch bestimmt das Gesetz eine Haftung bereits dann, wenn in leichtester Weise fahrlässig gehandelt wurde. Da man auch bei größter Sorgfalt nicht auszuschließen vermag, dass einem ein klitzekleiner Fehler unterläuft, ist praktisch kein Fall denkbar, in welchem von dem Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung abgeraten werden kann.

Kurz und knapp: Sie sollten IMMER die passenden Haftpflichtversicherungen zeichnen, sobald Sie selbständig tätig werden – und zwar für jedes Risiko, welches Sie bedroht. (Wie Sie dies herausfinden – dazu erfahren Sie im weiteren Teil mehr.)

B. Ausfallrisiken

Ausfallrisiken sind – wie der Name schon sagt, dadurch gekennzeichnet, dass etwas ausfällt, zum Beispiel Umsätze, Mitarbeiter oder auch Regressansprüche.

Umsätze können zum Beispiel dadurch ausfallen, dass Ihre Kunden nicht bezahlen. Darauf, dass diese grundsätzlich zahlen wollen, nehmen Sie durch Ihre Qualität und Ihren Service Einfluss. Wenn aber der Kunde letztlich dennoch nicht zahlt oder gar zahlungsunfähig wird, droht Ihnen der Ausfall dieser Forderung. Hiergegen kann eine Forderungsausfallversicherung (auch Warenkreditversicherung) helfen. Diese trägt regelmäßig die Kosten der Rechtsverfolgung (zum Beispiel des Mahnverfahrens) und erstattet Ihnen bis zu einem vereinbarten Anteil die ausgefallene Forderung.

Umsätze können aber auch durch eine Betriebsunterbrechung, zum Beispiel wegen eines Feuers, eines Hochwassers, dem Ausfall einer Maschine oder auch dem Streik bei einem Zulieferer ausfallen. In einem solchen Fall hilft eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie erstattet im Versicherungsfall die laufenden Kosten (zum Beispiel Löhne und Gehälter, Mieten, Leasingraten) sowie auch den entgangenen Gewinn.

Droht Ihrem Betrieb ein Verlust durch den Ausfall eines Mitarbeiters, kann eine sogenannte Key-Men-Police (Schlüssel-Personen-Versicherung) sinnvoll sein. Derartige Risiken werden meist über Krankentagegeld-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- oder auch Dread-Disease-Policen (Schwere-Krankheiten-Versicherungen) abgesichert. Der Betrieb schließt den Vertrag auf den betreffenden Mitarbeiter als versicherte Person ab. Fällt dieser aus, so wird ein Geldbetrag an den Betrieb fällig, mit welchem Sie sich einen vorrübergehenden oder auch dauerhaften Ersatz einkaufen können – zum Beispiel durch Beauftragung eines sogenannten Interims-Managers oder auch, indem Sie den Erstattungsbetrag für die Rekrutierung eines neuen Mitarbeiters einsetzen.

In Ihrem Unternehmen können aber auch Ansprüche gegenüber einem Schadenverursacher (sog. Regress) ausfallen, zum Beispiel wenn einer Ihrer Mitarbeiter durch eine schädigende Handlung Ihrem Betrieb einen erheblichen Schaden zufügt, selbst aber nicht in der Lage ist, Ihnen diesen zu ersetzen. Gesetz und Rechtsprechung beschränken die Haftung von Mitarbeitern deutlich und übertragen dieses Betriebsrisiko überwiegend auf den Arbeitgeber. Verursacht der Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich, wird er hierfür in aller Regel voll haften müssen. Führt er den Schaden grob fahrlässig herbei, so müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber (in Abhängigkeit vom Schaden selbst und dem Gehalt) häufig in den Schaden reinteilen. Möglicherweise zahlt der Privathaftpflichtversicherer des Arbeitnehmers hier sogar eine Entschädigung. Eine Besonderheit besteht jedoch bei Führungskräften, insbesondere bei den Vorständen bzw. Geschäftsführern und leitenden Angestellten sowie bei bestimmten Gesellschaftsformen auch bei Aufsichtsräten. Diese haften regelmäßig dem Unternehmen gegenüber für durch Fehlentscheidungen entstandene Schäden. Eine schuldhafte Handlung eines Geschäftsführers könnte zum Beispiel schon allein darin liegen, ein Risiko nicht erkannt oder nicht ausreichend abgesichert zu haben. Da der Schadenverursacher unter Umständen nicht (mehr) in der Lage sein könnte, einen solchen Schaden auszugleichen, kann der Abschluss einer sog. D&O-Versicherung (Directors and Officers, engl. für Organe und leitende Angestellte) sinnvoll sein. Diese zahlt im Schadensfall eine Leistung direkt an das Unternehmen und mindert damit den Ausfall.

Hierüber hinaus gibt es noch bestimmte Spezialversicherungen, wie zum Beispiel Kautions- und Bürgschaftsversicherungen, welche Ihrem Auftraggeber gegenüber Garantien abgeben für den Fall Ihres Ausfalles (zum Beispiel im Baugewerbe), Vertrauensschadenversicherungen, welche Ihnen oder einem Dritten einen Schaden ersetzen, welcher durch Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung oder auch Sabotage, zum Beispiel durch Ihre eigenen Mitarbeiter entstehen oder auch Vermögenseigenschadensversicherungen, welche Vermögensschäden des eigenen Betriebes, zum Beispiel nach dem Rücktritt eines Kunden vom Vertrag oder als Folge von Fehlverhalten der Mitarbeiter erstatten.

C. Eigentumsrisiken

Letztlich kann es geschehen, dass das Eigentum des Betriebes gefährdet ist, zum Beispiel durch elementare Ereignisse, wie Feuer, Wasser oder Sturm aber auch durch Einbruch-/Diebstahl und Vandalismus oder auch einfach durch die Unachtsamkeit der Mitarbeiter.

Diese Eigentumsrisiken können zum Beispiel durch den Abschluss von Geschäftsgebäude-, Betriebsinhalts-, Elektronik-, Maschinen-, (Teil-/Voll-) Kasko- oder auch Transportversicherungen minimiert werden.

Diese Versicherungen erstatten regelmäßig die Reparatur- bzw. Wiederherstellungs- oder auch Neuanschaffungskosten von beschädigtem, zerstörtem oder abhanden gekommenem Eigentum oder Waren und Gegenständen, welche sich (vorübergehend) im Besitz des Betriebes befanden (zum Beispiel geleaste oder zur Bearbeitung oder Reparatur überlassende Gegenstände). Ferner tragen diese Versicherungen aber auch sog. Schadensbegleitkosten, wie zum Beispiel Kosten der Schadensbeseitigung und Entsorgung, der zwischenzeitlichen Lagerung, der Schadensermittlung durch einen Sachverständigen, der Projektierung und Planung oder der Sicherung durch ein Bewachungsunternehmen.

In diese Kategorie fallen auch betriebliche Rechtsschutzversicherungen, welche die Kosten eines Rechtsstreites übernehmen. Allerdings täuscht der Name deutlich über den Sinn und Zweck hinweg. In den gängigen Policen ist das größte Risiko – nämlich Streitigkeiten aus geschlossenen Verträgen (sog. Vertragsrechtsschutz) ausgeschlossen. Unter Umständen kann es wirtschaftlich sinnvoller und auch klüger sein, den Versicherungsschutz auf einen reinen Verkehrsrechtsschutz zu begrenzen.

Zusammenfassung: Es gibt unzählige verschiedene Risiken und demgegenüber zahlreiche Versicherungsverträge, welche für diese spezifischen Belange entwickelt worden sind und als Lösungen dienen können. Und der Markt entwickelt sich weiter…

Aber vergessen Sie nicht: Versicherungen sind immer teurer, als das effektive Risiko, welches sie abdecken. Ein besonders günstiger Vertrag wird daher regelmäßig mit Begrenzungen oder Leistungsausschlüssen aufwarten. Seien Sie also wachsam, wenn etwas golden glänzt!

Für alle Versicherungsverträge gilt es abzuwägen, ob diese wirklich sinnvoll sind. Um das herauszufinden, mag das Bauchgefühl ein gutes Indiz sein, letztlich aber sollte man Entscheidungen über Risiken nicht ohne eine sachliche Grundlage fällen. Denn sonst läuft man Gefahr, sich in Minuten der Angst deutlich zu umfangreich zu versichern und in Tagen der Euphorie die Gefahren falsch einzuschätzen und zu vernachlässigen.

Um zu ermitteln, welche Risiken so bedrohlich sind, dass sie abgesichert werden sollten, gehen Sie am besten in den folgenden vier Schritten vor:

1. Risiken identifizieren
2. Risiken bewerten
3. Risiken klassifizieren
4. Risiken minimieren

Sehen wir uns diese Schritte einmal etwas genauer an:

1. Risiken identifizieren

Tragen Sie in einer Tabelle zusammen, was Ihrer Meinung nach alles passieren kann! Am besten erstellen Sie drei Tabellen (Reiter) – jeweils für die genannten Gruppen A (Haftungsrisiken), B (Ausfallrisiken) und C (Eigentumsrisiken).

Wenn Sie hier gründlich vorgehen, dann werden auf jeder der drei Seiten zahlreiche Risiken zusammen kommen – je mehr desto besser. Sollten Sie nach einer Hand voll Einträgen meinen, alles ermittelt zu haben, so können Sie sich einer Sache vollkommen sicher sein: Sie haben nur einen Bruchteil erfasst und den größten Teil vergessen!

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für diesen Schritt – es kommt hier nicht auf einen Tag mehr oder weniger an! Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Spezialisten beraten. Veranstalten Sie zum Beispiel ein Brainstorming mit Ihren Mitarbeitern oder anderen Existenzgründern.

Ergänzen Sie die Liste, sobald Ihnen etwas Neues einfällt.

Und pflegen Sie diese Liste von nun an für den Rest Ihrer selbständigen Tätigkeit!

2. Risiken bewerten

Ermitteln Sie das Schadenspotential, also den größtmöglichen anzunehmenden Umfang, den ein solcher Schaden erreichen kann und tragen Sie diesen Wert als „potentielle Schadenshöhe“ in die nächste Spalte ein.

Danach ist es wichtig, die Wahrscheinlichkeit eines Schadeneintrittes zu ermitteln. Ob Sie hier auf eine Klassifizierung wie „sehr wahrscheinlich“, „eher wahrscheinlich“, „eher unwahrscheinlich“ und „sehr unwahrscheinlich“ zurückgreifen oder einen Indexwert von zum Beispiel 0% (absolut undenkbar) bis 100% (wird definitiv geschehen) ansetzen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, so tauschen Sie sich wiederum mit Experten oder Mitarbeitern aus und bilden Sie einen Durchschnittswert.

3. Risiken klassifizieren

Hier geht es um das Stichwort ‚Eigenverantwortung‘.

Legen Sie fest, welche der Risiken Sie als Unternehmer selbst tragen können und wollen. Als Entscheidungshilfe gilt hier folgendes:

Je geringer das Schadenspotential und je höher die Schadenswahrscheinlichkeit, desto sinnvoller ist es, die Schäden selbst zu tragen, anstatt sie zu versichern, denn:

Wie wir bereits erörtert haben, sind Versicherungen teurer, als das effektive Risiko! Geringe Schäden tun vielleicht weh, aber sie bedrohen den Betrieb nicht ernsthaft. Nur die wirklich bedrohlichen Risiken sollten in fremde Hände gegeben werden. Und für sehr häufig vorkommende Schäden wissen Sie von vornherein, dass Sie entweder mehr bezahlen, als tatsächlich an Risiko besteht oder aber der Versicherer Verlust macht und Ihnen den Vertrag kündigen wird.

4. Risiken minimieren

Dies ist der entscheidende Schritt. Sie legen fest, wie Sie mit den verbleibenden Risiken umgehen.

Dazu sollten Sie wiederum in vier Schritten vorgehen:

a) Schadensprävention
b) Schadensversicherung
c) Gegenüberstellung der Alternativen
d) Auswertung der Alternativen

Auch diese Schritte sehen wir uns nun noch einmal etwas genauer an:

a) Schadensprävention

Ermitteln Sie, welche dieser Risiken Sie durch Präventionsmaßnahmen, wie zum Beispiel vertragliche Haftungsausschlüsse, Wartungs- und Garantieverträge, Sicherheitsschlösser, Fenstergitter, Tresore, Brandmeldeanlagen, Wachschutz oder Ähnliches minimieren könnten und welche Kosten hierfür einmalig oder über einen bestimmten Zeitraum anfallen würden.

Bedienen Sie sich im Bedarfsfall kompetenter Hilfe, zum Beispiel durch beratende Ingenieure, Sachverständige, die Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften, Steuerberater, Betriebswirte oder Juristen. Gerade bei vertraglichen Vereinbarungen sollten Sie auf einen spezialisierten Rechtsanwalt zurückgreifen, wenn Sie nicht zufällig einen Syndikus (hausinterner Rechtsanwalt) angestellt haben.

Eine Möglichkeit zur Risikominimierung kann auch die einfache Risikosensibilisierung der Beteiligten sein – also wenn Sie Ihre Mitarbeiter darauf aufmerksam machen, was alles geschehen kann und wie sie derartige Schäden aktiv und bewusst verhindern können.

b) Schadensversicherung

Holen Sie sich nun Angebote für Versicherungen zu den festgestellten Risiken ein. Wie umfangreich Sie dies gestalten, obliegt Ihnen allein. Je mehr Angebote Sie vorliegen haben, desto fundierter kann Ihre Entscheidung ausfallen. Da dieser Schritt jedoch auch zeitlichen Aufwand erfordert, sollten Sie vorher abwägen, ob es sinnvoll ist, sich fünf, zehn, fünfzehn oder mehr Angebote einzuholen.

Möglicherweise können Sie hier auch einen oder mehrere Makler beauftragen und diesen vorgeben, jeweils das günstigste und das umfangreichste Angebot des Marktes für Sie herauszufinden.

Der Königsweg wäre die Ausschreibung des Risikos an alle oder zumindest den Großteil der am Markt tätigen Versicherer. Dazu erstellen Sie ein Risikoprofil (um was für einen Betrieb handelt es sich, welche Bausteine, Versicherungssummen und Erweiterungen benötigen Sie, was soll wie versichert werden, etc.), übersenden dieses an die Versicherer und bitten um Abgabe eines oder mehrerer Angebote, welche Sie anschließend – ggf. nach diversen Rückfragen – auseinandernehmen und vergleichen um festzustellen, welcher Versicherer was zu welchem Preis und welchen Bedingungen bietet.

c) Gegenüberstellung der Alternativen

Stellen Sie nun Ihre Ergebnisse aus a) und b) gegenüber. Beachten Sie dabei, dass ein Versicherungsvertrag womöglich mehrere Ihrer Risiken zugleich abdeckt und von daher die Kosten aller Präventionsmaßnahmen dieser Risiken zusammen addieren müssen, um vergleichbare Werte zu erhalten. Auch kann es in diesem Schritt sinnvoll sein, Hybridlösungen zu betrachten – also die Kombination von Prävention und Versicherung; wenn die Präventionsmaßnahme (zum Beispiel eine Brandschutzmeldeanlage, kurz BMA) die Kosten der Versicherung (zum Beispiel Feuerversicherung) so sehr senkt, dass man aus der Ersparnis die BMA finanzieren könnte, wäre dies unter Umständen sinnvoller, als zwischen beidem wählen zu müssen.

d) Auswertung der Alternativen

Nun entscheiden Sie aufgrund einer ausführlichen und jederzeit nachvollziehbaren Grundlage, wie Sie jedem einzelnen Risiko begegnen. Vor Ihnen liegen die möglichen Alternativen zu allen Risiken, welche Sie nicht selbst tragen wollen oder können. Für eine dieser sollten Sie sich nun entscheiden!

Möglicherweise kommen Sie für einzelne Risiken auch zu dem Ergebnis, dass es günstiger ist, dieses oder jenes Risiko letztlich doch selbst zu tragen, da sowohl die Prävention als auch die Versicherung in Ihrem individuellen Fall teurer erscheinen, als das Risiko selbst. In diesem Fall gehen Sie zurück zu Schritt Nr. 3 und ändern die Klassifizierung.

Für alle anderen Risiken können Sie nun die entsprechende Maßnahme einleiten – je nach Ihrer Entscheidung entweder die Prävention oder die Versicherung durch den Abschluss eines der Ihnen vorliegenden Verträge!

Wenn Sie damit fertig sind: Herzlichen Glückwunsch! Sie sind nun bestens gerüstet und den meisten Ihrer Mitbewerbern weit voraus.

Doch dies ist kein Grund zum Ausruhen!

Erfahrungsgemäß sollten Sie Ihr erstelltes Risikoprofil pflegen, um Neuerungen ergänzen und spätestens alle drei bis fünf Jahre die Entscheidungen überprüfen.

Sehr hilfreich ist hierfür das Führen einer Schadensstatistik – also einer Übersicht, was denn in den vergangenen Jahren wirklich passiert ist, welche Schäden dabei entstanden sind und welche Kosten hierfür selbst oder durch den Versicherer aufgewendet wurden. Hierdurch ergeben sich weitere, wichtige Entscheidungskriterien für Ihr Risikomanagement.

Für alle Schritte – vom ersten bis zum letzten – gilt:

Wenn Sie sich unsicher sind, greifen Sie auf professionelle Hilfe zurück, und wenn es sich hierbei auch nur um eine kurze und kostengünstige Zweitmeinung durch jemanden handelt, der nicht für den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages eine Provision verdient!
Gerade in Versicherungs- und Risikoangelegenheiten stehen Ihnen neben den bereits genannten Fachexperten in allen Planungsphasen bundesweit etwas mehr als 270 zugelassene Versicherungsberater (Quelle: DIHK, Statistik Registrierungen, Stand: 02.01.2014) zur Verfügung.

‚Versicherungsberater‘ ist eine gem. § 34e GewO geschützte Berufsbezeichnung, welche nur von den entsprechenden Erlaubnisinhabern geführt werden darf (so wie sich auch nur ein zugelassener Rechtsanwalt als solcher bezeichnen darf).

Bei Versicherungsberatern handelt es sich weder um Versicherungsvertreter und auch nicht um Versicherungsmakler. Versicherungsberater vermitteln keine Versicherungsverträge. Sie sind unabhängige Experten, welche ausschließlich gegen Gebühr (Honorar) beraten, da es ihnen gesetzlich untersagt ist, Provisionen oder sonstige Vergütungen von Versicherungsgesellschaften, deren Vertretern oder Maklern entgegenzunehmen. Ein Versicherungsberater ist – genau wie ein Rechtsanwalt – nur Ihnen verpflichtet und wird deswegen auch nur von Ihnen direkt für seine Tätigkeit vergütet.

Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über den Bundesverband der Versicherungsberater unter www.bvvb.de

Anmerkung:

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