Schadensmanagement Hochwasser – was ist zu tun?

Da auf Facebook einerseits viele Fragen zu diesem Thema gestellt und andererseits noch viel mehr (teils widersprüchliche, teils fehlerhafte) Antworten auf derartige Fragen gegeben worden sind – und eine Leistung aus dem eigenen Wohngebäude- und/oder Hausrat-Versicherungsvertrag von der korrekten Handhabung abhängt – hier einmal eine ausführliche Aufstellung der erforderlichen Maßnahmen vor, während und nach dem Schadensereignis:

(Bitte beachten Sie, dass nachfolgende Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Gerade im Eifer des Gefechtes kann es vorkommen, dass die eine oder andere Maßnahme fehlt oder ungenau beschrieben ist. Wem eine solche Information auffällt, der möge bitte kurz Bescheid geben. Vielen Dank. Wer fragen hat, darf sich gern an uns wenden.)

VOR dem Schaden:

Da jeder Vertrag individuell ist, sollten Sie Ihren eigenen Vertrag heranziehen und die dort enthaltenen Hinweise lesen und natürlich auch beachten. In nahezu jedem Vertrag sind die wichtigsten Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften aufgeführt – für Hochwasserschäden dürfte generell relevant sein, dass die Anlagen und Einrichtungen stets in ordnungsgemäßem Zustand gehalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigt werden sowie dass bei rückstaugefährdeten Räumen die Rückstausicherungen funktionsbereit
gehalten und Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück freigehalten werden.

Steht ein Hochwasser-Ereignis bevor, so sollten Sie – unabhängig von Hilfeleistung, Alarmierung oder Rettung von gefährdeten Personen und der Versorgung von Ihnen und Ihrer Familie – im Interesse Ihres Eigentums noch an folgendes Denken:

– erstellen Sie eine Liste mit den wichtigsten Telefonnummern und Adressen (zum Beispiel der Angehörigen, Rettungsdienst, Hausarzt, Anwalt etc.)
– achten Sie darauf, dass Ihr Mobiltelefon geladen ist und bewaffnen Sie sich mit einer Taschenlampe und einem mobilen Radio
– Packen Sie eine Tasche mit Ihren benötigten Medikamenten, ein paar Lebensmitteln und den wichtigsten Dokumenten (z.B. Ausweise, Geburtsurkunden, Krankenversicherungskarte, die Liste mit den Passwörtern für Ihre Online-Zugänge, ggf. Versicherungsunterlagen u.ä.)
– Sichern Sie Ihr sonstiges Hab und Gut soweit wie möglich (z.B. Lagerung der Wertgegenstände und weiterer Versicherungs-, Bank-, Bauspardokumente, Anschaffungsrechnungen, Kauf-, Miet-, Leasingverträge etc. auf dem Dachboden, abdichten von Fenstern, Türen und anderen Gebäudeöffnungen, leeren der gefährdeten Räumlichkeiten, Bau von Sandsackbarrieren u.ä.)
– stellen Sie ggf. Strom, Wasser und Gas ab, sichern Sie ggf. Ihren Öltank und lagern Sie Benzinkanister u.ä. an einem nicht vom Wasser gefährdeten Ort
– fahren Sie Ihr Fahrzeug aus der Gefahrenzone
– denken Sie an Ihre Haustiere! einen Kanarienvogel kann man notfalls fliegen lassen, bevor er zu ertrinken droht; gefährliche Tiere (Giftschlangen, Skorpione, Piranhas) sollten ggf. an Tierheime in Obhut gegeben werden
– wenn noch Zeit bleibt – fotographieren oder filmen Sie drinnen und draußen – je mehr Bilder/Videos Sie haben, desto besser können Sie später beweisen, was Sie alles unternommen haben und was zerstört wurde

Sie sind – im Rahmen des Ihnen Möglichen und Zumutbaren u.U. verpflichtet – Schutzmaßnahmen zu ergreifen und einem möglicherweise drohenden Schaden vorzubeugen oder diesen wenigstens zu mindern. Unterlassen Sie diese Pflicht schuldhaft, droht Ihnen ggf. eine Kürzung Ihrer Versicherungsleistung, möglicherweise entfällt sogar der komplette Leistungsanspruch!

WÄHREND dem Schaden:

Viel mehr – außer Abwarten und vielleicht beten – werden Sie in dieser Phase nicht tun können. Es empfiehlt sich jedoch, folgende Punkte zu beachten:

– wenn nicht bereits geschehen, informieren Sie am Besten jetzt Ihren Versicherer oder dessen Vertreter telefonisch über das Schadenereignis und notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und ggf. die vergebene Schadensnummer; sollte dieser Ihnen weitere Anweisungen geben, notieren Sie auch diese und halten Sie sich grundlegend daran
– rekapitulieren Sie bereits die von Ihnen erbrachten Schutzmaßnahmen und halten Sie die aufgewendeten Arbeitsstunden sowie damit verbundene Ausgaben fest (z.B. Einkauf von Schaufeln, Sandsäcken, Kies, Baumaterialien, Aufwandsentschädigungen an Helfer, deren Verpflegung usw.)
– fotographieren oder filmen Sie wenn möglich das Schadenereignis auf Ihrem Grundstück

NACH dem Schaden:

– besichtigen Sie den Schaden und dokumentieren Sie diesen so gut es geht – am Besten mit Fotos oder Videos und Notizen, ggf. auch unter Zeugen
– wenn noch Möglichkeiten bestehen, den Schaden zu begrenzen oder zu mindern, sollten Sie zuerst entsprechende Maßnahmen ergreifen (z.B. Räumlichkeiten lüften, Wasser abpumpen, unbeschädigte Gegenstände sichern, provisorische Reparaturen etc.)
– bevor Sie nun anfangen, Haus und Hof aufzuräumen und beschädigte Sachen zu entsorgen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag auf eventuelle Verpflichtungen prüfen oder Ihren Versicherer anfragen, wie Sie sich nunmehr zu verhalten haben; notieren Sie wiederum Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und die Anweisungen Ihres Versicherers und halten Sie sich grundlegend daran (Bedenken Sie jedoch, dass Ihr Versicherer das Interesse hat, nicht mehr aufzuwenden, als unbedingt nötig. Sollten Sie das Gefühl haben, dass eine Anweisung Ihres Versicherers für Sie nachteilig sein könnte – zum Beispiel weil Ihnen Beweise verlorengehen könnten, Sie aufgefordert worden sind, nur eine bestimmte Firma mit Reinigungs- oder Renovierungsarbeiten zu beauftragen oder sonst ein ungutes Gefühl haben, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen – vorzugsweise von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt oder Sachverständigen (z.B. von einem unabhängigen Versicherungsberater oder Versicherungsgutachter) oder auch bei der Verbraucherzentrale
– je nach den Anweisungen des Versicherers können Sie nun die Aufräum- und Sanierungsarbeiten beginnen; dokumentieren Sie alles so gut es geht, insbesondere die erbrachten Arbeitsstunden, entsorgte Gegenstände, aufgewendete Kosten; fragen Sie vor der Erteilung teurer Arbeiten sicherheitshalber direkt bei Ihrem Versicherer nach, ob für diese von Ihnen geplante Maßnahmen ein Kostendeckungsanspruch besteht oder nicht und notieren Sie wieder Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und die Aussagen des Versicherers
– verlangen Sie bereits frühzeitig eine angemessene Vorauszahlung von Ihrem Versicherer
– tragen Sie am Ende alles zusammen – von den vorbereitenden Arbeiten (Sicherungsmaßnahmen vor dem Schaden) bis hin zur Sanierung und fordern Sie den Versicherer unter Fristsetzung auf, die von Ihnen ermittelte Summe an Sie auszuzahlen; mahnen Sie ggf. nach Ablauf von 14 Tagen (da Sie bei Streitigkeiten beweispflichtig sind, sollten Sie die Unterlagen entweder mit vollständigem Übertragungsbericht faxen, gegen quittierte Kopie persönlich übergeben oder unter Zeugen mit einem Einschreiben verschicken)
– sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, prüfen Sie die Einwände Ihres Versicherers; wenn Sie sich nicht einigen können, wenn es zu unnötigen Verzögerungen kommt oder ähnliches, sollten Sie frühzeitig rechtliche Rat einholen, vorzugsweise bei den bereits genannten Stellen

Viel Erfolg!

 

P.S. Für die Abrechnung der Arbeitsstunden vor und nach dem Schadenereignis wurde ich gefragt, welcher Stundensatz hier anzusetzen ist. Dazu gibt es keine exakte Zahl zu nennen. 10 Euro pro Stunde halte ich im Dresdner Raum allemal für angemessen. In einem von mir betreuten Schadensfall wurde im späteren Verlauf vor dem OLG Dresden (Az. 7 U 779/12) ein Stundensatz von 15 Euro vom Gericht ohne Einwand hingenommen…

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