„Arbeitgeberzuschuss ab 01.01.2022 verpflichtend“
So oder so ähnlich lauten die aktuellen Schreiben an die Arbeitgeber bezüglich der Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter. 15% mehr Beitrag seien ab 2022 Pflicht. Es dürfte aber auch mehr sein. Gelobt wird das eigene Produkt über den grünen Klee.
Dass bei einer Erhöhung um 15% neue Abschlusskosten anfallen und die Verwaltungskosten steigen, wird natürlich verschwiegen. Auch verschwiegen wird die Option der Arbeitsvertragsparteien, den Vertrag – also die Direktversicherung – so zu belassen, wie sie ist, ohne eine Anpassung oder Erhöhung oder gar einen Neuabschluss zu noch mieseren als den bisherigen Konditionen.
Richtig ist:
Wenn ein Arbeitnehmer bisher seit vor dem 01.01.2019 zum Beispiel 50 Euro monatlich umwandelt, dann müsste der Arbeitgeber hierauf ab dem 01.01.2022 monatlich 7,50 Euro (in den bestehenden oder ggf. in einen neuen Vertrag) zuzahlen, soweit er SV-Beiträge in dieser Höhe einspart. Stattdessen aber könnte auch der bisherige Beitrag unverändert fortgeführt und der Arbeitnehmer entlastet werden, in dem die bisherigen 50 Euro künftig 115% des Umwandlungsbeitrag darstellen. Soweit der Arbeitnehmer zukünftig nur noch (50 : 1,15 = ) 43,48 Euro (statt bisher 50,00) Euro umwandelt, müsste der Arbeitgeber 15% darauf, also (43,48 x 0,15 = ) 6,52 Euro zuzahlen.
Zusammen könnten also zukünftig weiterhin 50 Euro in den bestehenden Vertrag einbezahlt werden, ohne dass durch eine gesetzliche Änderung plötzlich bundesweit Milliarden Provisionen in die Kassen der Versicherer und Versicherungsvermittler gespült werden. Logischerweise hat kein Versicherer daran Interesse und deshalb bietet auch niemand diese Option an. Doch Sie besteht, solange sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig werden und keine Lust haben, von 7,50 Euro Erhöhung auf die kommenden fünf Jahr bis zur Hälfte dessen an Abschlusskosten zu bezahlen.
Wenn auch Sie Inhaber betrieblicher Altersvorsorgeverträge sind (Arbeitgeber) oder über Gehaltsumwandlung auf eine Leistung ansparen (Arbeitnehmer) und Sie sich fragen, ob Sie damit insgesamt die richtige oder wenigstens eine gute Entscheidung getroffen haben, dann sollten Sie sich am Besten von jemandem beraten lassen, der neutral und unabhängig ist und nicht von der Versicherungswirtschaft für den Abschluss oder die Betreuung eines Versicherungsvertrages bezahlt wird – nämlich von den örtlichen Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der gerade einmal 326 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberaterinnen und Versicherungsberater (Stand 30.06.2021, DIHK).
Versicherungsberater finden Sie – auch in Ihrer Nähe – unter: BVVB-Beratersuche