Ein Mandant lässt die Versicherungen für seinen Gewerbebetrieb überprüfen. Es folgt der Schluss, dass vieles nicht optimal lief, die Deckungen teils lückenhaft sind (unversicherte Gefahren), teils über Bedarf liegen (keine oder zu niedrige Selbstbehalte) und die Prämien im oberen Bereich angesiedelt waren. Die Kfz-Versicherungen wurden im Hause R+V angepasst. Bei der Neuausschreibung der Gewerbeversicherungen fiel der Zuschlag nicht mehr auf die R+V, sondern einen Spezialversicherer mit besserem Konzept. Es folgten die Kündigungen der privaten Sachversicherungen bei der R+V, da auch diese bei einem Spezialversicherer sinnvoller einzudecken waren. So weit, so gut…
Im Hause R+V nahm man dies jedoch zum Anlass, auch die restlichen noch bestehenden Kfz-Versicherungen zu kündigen. Dabei wurde in allen Kündigungen angegeben: „Unsere Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Gesamtverlauf des Vertrages und der erheblichen Beanspruchung unserer Leistungen.“ Allerdings war nur eines der vier Fahrzeuge schadenslastig. Die Kündigung der verbleibenden drei Fahrzeuge, insb. des Hängers, erfolgten demnach gerade eben nicht aus dem angegebenen Grund. Auf eine Nachfrage an den Versicherer mit der Bitte um Korrektur wurde nicht reagiert. Es bleibt daher nur anzunehmen, dass dem Kunden bewusst und mutwillig geschadet werden sollte, denn es ist offenkundig, dass es schwierig wird, Versicherungsverträge neu abzuschließen, wenn der Vorversicherer gekündigt hat, vor allem dann, wenn dies wegen Schadenhäufigkeit geschah.
Die Suche nach einem neuen Kfz-Versicherer gestaltete sich aber auch in der Tat als schwierig. Mehrere Versicherer lehnten direkt (ohne Prüfung der tatsächlichen Schadensquoten) ab, einzig mit der Begründung, dass bei Kündigung des Vorvertrages durch den Versicherer kein Angebot abgegeben wird. Ein einzelner Versicherer verlangte aufgrund der Kündigung fast den doppelten Beitrag der vorherigen R+V-Verträge. Letztlich gelang es uns dennoch, die Fahrzeuge komplett neu und sogar mehrere Hundert Euro günstiger als vorher bei der R+V einzudecken. Gleichwohl bleibt die Erinnerung, dass seitens des Hauses R+V dem gehenden Kunden noch hinterher getreten wurde, um ihm zu schaden – Grund genug, sich generell Gedanken darüber zu machen, ob man sich auf diesen Versicherer wirklich einlassen will…
Wenn auch Sie bei Ihren Versicherungen ein flaues Gefühl in der Magengegend haben, dann lassen Sie sich von jemandem beraten, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der 317 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (Stand 01.10.2017, DIHK). Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter:
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