Seit einigen Monaten ist ein beunruhigender Trend bei den Versicherern zu erkennen:
Obwohl die Sach- und Rechtslage eindeutig ist, verweigern Versicherer die Leistung und legen es darauf an, im Ombudsmannverfahren oder durch das zuständige Gericht zur Zahlung verpflichtet zu werden, was – neben der eigentlichen Leistung – auch zusätzliche Kosten auslöst, welche der Versicherer zu erstatten hat.
Warum also verweigern Versicherer die Leistung, obwohl ihnen klar ist (oder sein muss), dass sie im Unrecht sind?
Die Antwort lautet schlicht und ergreifend: Chancen-Risiko-Rechnung.
Wenn statistisch nur ein bestimmter Anteil der Versicherten seine Forderungen wirklich durchsetzt – sei es durch einen Anwalt, mit Hilfe des Versicherungsombudsmannes oder im gerichtlichen Verfahren – so ist jede zurückgewiesene Forderung für den Versicherer ein Gewinn. Also rechnet er vorher aus, mit welcher Wahrscheinlichkeit er entweder die Forderung behalten oder einen bestimmten Betrag (Verfahrenskosten) oben drauf zahlen muss. Ist die Rechnung für ihn ausreichend vorteilhaft, wird er sich verweigern.
Eine Leistung herauszögern ist eine Sache. Aber diese wider besseres Wissen zu verweigern und nur dann auszuzahlen, wenn man sich rechtlichen Beistand nimmt und bereit ist, weitere Schritte zu gehen, ist ein Verhalten, das moralisch nur noch als verwerflich angesehen werden kann und einer künftigen Partnerschaft jegliche Grundlage des Vertrauens entzieht.
Von daher habe ich mich dazu entschieden, Versicherer, die sich derart verhalten, hier in diesem Blog an den Pranger zu stellen, so dass jedermann sehen kann, wem man lieber nicht vertrauen und wo man sich eben lieber doch nicht versichern sollte.
Man staunt, wer es in letzter Zeit alles auf diese Liste geschafft hat:
Aachen Münchener (bei der Rückabwicklung einer „Rürup“-Rentenversicherung)
Axa (bei der Rückabwicklung einer „Riester“-Rentenversicherung)
Basler (bei der Rückabwicklung einer Lebensversicherungen)
DBV Winterthur (bei der Rückabwicklung einer Rentenversicherung)
Direct Line (bei der Abwicklung eines Kasko-Schadens)
HDI (bei der Rückabwicklung einer „Rürup“-Rentenversicherung)
Nürnberger (bei der Rückabwicklung einer Direktversicherung)
Wenn auch Sie derartige Fälle erlebt haben, so wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an unsere Kanzlei! Wir werden gern darüber berichten.