Im Zuge der Auftragsbearbeitung zur Auswahl des passenden Berufsunfähigkeitsversicherers für meinen Mandanten wurde einmal mehr klar, welchen Wert die zahlreichen Pauschalurteile haben: so gut wie keinen…!
Die Fakten:
Der Versicherer LV1871 wird mit seiner Golden BU von Franke & Bornberg mit der Höchstnote FFF ausgezeichnet, von Morgen & Morgen mit der Bestnote von 5 Sternen, von PremiumCircle mit 74%, was im Vergleich ebenfalls besonders gut ist.
Ein Blick in die Bedingungen der Golden FSBU netto (17) mit Stand 09.11.2016 lässt mir das Gesicht einschlafen. Ausgeschlossen sind zum Beispiel „Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit, Medikamenten- und Drogenmissbrauch beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle“, was in einer älteren Unfallversicherung üblich, in einer guten BU-Versicherung aber völlig untypisch, fast schon einmalig ist. Auch ausgeschlossen sind – und das ist nahezu fatal – „Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe, welche die versicherte Person an ihrem Körper vornimmt oder vornehmen lässt.“, „Infektionen“, „Vergiftungen“ und als Krönung „Unfälle infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind“. Diese Liste an Ausschlüssen höhlt den Versicherungsschutz dermaßen aus, dass man schon fast dazu neigen könnte anzunehmen, diese seien unerwartet und überraschend, so dass sie nicht wirksam werden. Dennoch sind Streitigkeiten vorprogrammiert, denn man wird kaum annehmen können, dass der Versicherer trotzdem einfach so zahlt.
Kurz um – ein Produkt mit Höchstnoten entpuppt sich als Zeitbombe und das, obwohl zahlreiche Fachexperten so nah an den Bedingungen gearbeitet haben (wollen).
Von daher lautet mein Rat an Sie:
Seien Sie kritisch! Prüfen Sie vor allem beim Abschluss einer BU-Versicherung das Kleingedruckte oder lassen es entsprechend prüfen – und zwar am Besten von jemandem, der neutral und unabhängig ist und nicht am Abschluss oder der Betreuung eines Versicherungsvertrages verdient, nämlich bei den Verbraucherzentralen, spezialisierten Rechtsanwälten oder einem der kaum mehr als 300 in Deutschland zugelassenen Versicherungsberater (aktuell 304, Stand 01.10.2016, DIHK).
Einen Versicherungsberater in Ihrer Nähe finden Sie unter: BVVB-Beratersuche